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Freitag, April 26, 2024
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    Freispruch am Amtsgericht Flensburg: Waldbesetzung als legitimes Mittel in der Klimakrise

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    In Flensburg hatten Aktivist:innen Repressionen erfahren, nachdem sie mit einer Besetzung den Bahnhofswald vor der Rodung schützen wollten. Nun hat das Flensburger Amtsgericht die Aktivist:innen freigesprochen: Der Klimanotstand legitimiere ihren Protest.

    Seit dem Herbst 2020 hatten Aktivist:innen den Flensburger Bahnhofswald besetzt. Dieser sollte gerodet werden, um für ein Bauvorhaben – ein Hotel mit Parkhaus – Platz zu schaffen. Die Aktivist:innen hielten die Besetzung viele Monate aufrecht, bevor der Bahnhofswald im Februar 2021 dann doch – unter dem Vorwand von vorübergehend verhängten Ausgangssperren zu Corona-Zeiten – von der Polizei geräumt wurde.

    „Wir wissen, dass die Polizei gewissenlos die errichteten Strukturen zu zerstören im Stande ist. Aber weder die Kraft, die sie erschuf, noch die Bewegung lassen sich räumen.”, erklärten die Besetzer:innen damals.

    Einem der beteiligten Aktivisten warf das Gericht daraufhin Hausfriedensbruch auf dem Gelände der Firma JARA vor. Die Staatsanwaltschaft forderte dafür eine Strafe in Höhe von 15 Tagessätzen. Diesen Straftatbestand sah die Richterin des Amtsgerichts zwar erfüllt, aber sprach den Besetzer dennoch frei. Sie erklärte, dass der Hausfriedensbruch angesichts der Klimakatastrophe ein angemessenes Mittel sei, sich für den Erhalt des Waldes einzusetzen.

    Grundlage für ihr Urteil war, dass das Bundesverfassungsgericht der Bekämpfung des Klimawandels Verfassungsrang einräumte. Das bedeutet, dass die Verfassung Proteste zum Schutz der Umwelt in besonderem Maße schützt. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof schon im vergangenen April 2022.

    „Eine Richterin, die der Meinung ist, die Regierung unternehme zu wenig für das Klima und eine Besetzung sei eine legitime Protestform, ist zwar kein Grund, in ausschweifenden Jubel auszubrechen, aber trotzdem ist das Urteil ein unerwartetes Zeichen für mehr Klimaschutz“, erklärten Flensburger Prozessbeobachter:innen. Die Richterin selbst räumte ein, dass sie damit rechne, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gehe.

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