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Samstag, Mai 4, 2024
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    Lesbische Tunesierin nach Suizidversuch in Abschiebehaft – Grünen-Politikerin Touré verteidigt dies

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    Um Verfolgung aufgrund ihrer Sexualität zu entgehen, floh eine lesbische Tunesierin nach Deutschland. Als sie von ihrer drohenden Abschiebung hörte, beging sie einen Suizidversuch. Daraufhin wurde sie in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Dennoch wurde sie während ihrer laufenden Behandlung nachts von den Behörden in Gewahrsam genommen und befindet sich zurzeit in einem Abschiebegefängnis. Aminata Touré (Die Grünen), die das zuständige Landesamt für Zuwanderung und Migration in Schleswig-Holstein leitet, verteidigt die Entscheidung.

    Homosexuelle Personen sind in Tunesien großer Repression bis hin zur Haftstrafe ausgesetzt. Viele flüchten deswegen nach Europa. So auch im Fall einer lesbischen Tunesierin, die in Deutschland Asyl suchte und über die queer.de berichtete.

    Zuerst hatte demnach die 37-Jährige ihren Asylantrag in Schweden gestellt, dort war dieser jedoch abgelehnt worden. Tunesien gilt in der EU nicht nur als sicheres Herkunftsland, es besteht auch ein sogenanntes “Flüchtlingsabkommen” mit dem Land.

    Die tunesische Regierung verpflichtet sich darin, besonders afrikanische Geflüchtete bereits auf tunesischen Staatsgebiet abzufangen und erhält im Gegenzug finanzielle Mittel von der EU. Bei der Durchsetzung dieses Abkommens wurde der tunesischen Regierung und ihren Sicherheitskräften oft schon rassistische Gewalt gegenüber Geflüchteten vorgeworfen.

    Als ihr Schweden mit der Abschiebung nach Tunesien drohte, floh die Frau nach Deutschland. In Kiel engagierte sie sich im Haki Zentrum in der “QUREMI”-Gruppe (queer refugees and migrants). Doch bald kam die Nachricht, dass sie auch hier abgeschoben werden sollte. Daraufhin beging die Frau einen Suizidversuch und wurde in die psychiatrische Klinik Rickling eingeliefert. Doch trotz der laufenden Behandlung wurde sie dort in der Nacht des 3. August von der Polizei in Gewahrsam genommen und befindet sich derzeit in Abschiebehaft.

    Grünen-Politikerin: Laufende medizinische Behandlungen seien “kein Grund, von einer Abschiebung abzusehen”

    Obwohl letztendlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Abschiebung verantwortlich ist, lag die Durchführung jedoch beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge von Schleswig-Holstein. Dieses wird von der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré (Die Grünen), geleitet.

    Diese steht hinter dem Vorgehen der Behörde. Laut ihrer Sprecherin seien “laufende medizinische Behandlungen oder der Aufenthalt in einer Klinik für sich genommen noch kein Grund, von einer Abschiebung abzusehen.” Touré hatte sich während ihrer Zeit als flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag immer wieder gegen Abschiebehaft ausgesprochen. Zugleich war sie diejenige, die dann doch eine neue Abschiebeeinrichtung in Schleswig-Hollstein aufbaute.

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