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Sonntag, April 28, 2024
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    Stopft die Bundesregierung das Loch im Bundeshaushalt mit Sozialkürzungen?

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    Nachdem das Bundesverfassungsgericht das einfache Umwidmen von „Sonderschulden“ durch die Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt hat, beginnt erneut das Tauziehen um die Verwendung der Staatsfinanzen. Klar ist offenbar schon jetzt: Vor allem die Arbeiter:innenklasse soll den Gürtel enger schnallen, um Lücken zu stopfen.

    Schon am 15. November hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die aktuelle Finanzpolitik der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es dabei um die nachträgliche Umwidmung von ca. 60 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hatte 2021 beschlossen, mehr Schulden zu machen als sie sich nach ihren eigenen Regeln selbst gestattet. Die offizielle Begründung: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seien unvorhergesehene Ausgaben notwendig.

    Da aus diesem Geldtopf nicht alle Mittel verbraucht worden waren, entschied man sich dann im Jahr 2022 nach dem Ende der Pandemie, einen Teil davon in den sogenannten “Klima-Transformationsfonds” (KTF) zu verschieben.

    Mit diesem sogenannten „Sondervermögen“ soll der wirtschaftliche Umbau der kränkelnden deutschen Wirtschaft vorangetrieben werden. In erster Linie wird das Geld bislang für hohe Subventionssummen genutzt.

    Diese Verschiebung von Geldmitteln, die eigentlich für einen ganz anderen Zweck vorgesehen waren, hat das Bundesverfassungsgericht nun nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für „nichtig“ erklärt. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass rechtlich gesehen die entsprechenden Gesetze nicht existiert haben und dementsprechend jetzt eine große Lücke im Bundeshaushalt klafft.

    Die fraglichen 60 Milliarden Euro sollten zwar bis zum Jahr 2027 ausgegeben werden, trotzdem handelt es sich hier um eine verhältnismäßig große Finanzierungslücke.

    Tauziehen um neue Sparmaßnahmen beginnt sofort

    In einer ersten Reaktion kündigte Bundeskanzler Scholz (SPD) zwar an, dass der Haushalt für das Jahr 2024, der nach den Plänen der Bundesregierung am kommenden Donnerstag beschlossen werden soll, von diesem Urteil nicht betroffen sei. Der Haushalt könne wie geplant entschieden werden.

    Momentan wird darüber spekuliert, ob der Bundestag auch für das Jahr 2023 – also quasi nachträglich – einen Notstand feststellen könnte. Diese Maßnahme wäre notwendig für eine Neuverschuldung, die über den aktuell in der Verfassung vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht. Ob im Angesicht des Bundesverfassungsgerichtsurteils ein solches Manöver Bestand haben könnte, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Die Ruhe des Bundeskanzlers scheinen jedoch nicht alle Teile der Bundesregierung zu teilen. So nutzte der Fraktionschef der FDP, Christian Dürr, die Situation sogleich, um einen Angriff auf den Sozialstaat zu wagen: Man müsse auch darüber reden, „wo der Sozialstaat seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann.“

    Am 20. November gab das Finanzministerium eine weitgehende Haushaltssperre für das Jahr 2023 bekannt. Begründung: Man wolle „Vorbelastungen“ für die kommenden Jahre vermeiden. Sofort kommt einem der Vergleich mit Haushaltssperren in den US-amerikanischen Parlamenten in den Sinn. Dort wird die Sperre des Haushalts fast schon ritualisiert als Mittel genutzt, um die politische Konkurrenz zum Kompromiss zu zwingen.

    Was ist noch besonders am Sondervermögen?

    Alles in allem scheint sehr klar zu sein, dass die Bundesregierung fest entschlossen ist, die großen geplanten Subventionen für die deutsche Kapitalist:innenklasse irgendwie zu retten. Der Griff zum Rotstift, wenn es um Sozialausgaben geht, wird hingegen definitiv nicht ausgeschlossen, teilweise gar offensiv gefordert.

    Gleichzeitig ist der allgemeine Trend in der deutschen Haushaltspolitik nicht zu übersehen, die eigenen Ausgaben mit Vorliebe durch sogenannte “Sondervermögen” zu finanzieren. Der Klima-Transformationsfonds, der im Zentrum des aktuellen Urteils stand, ist hier nur ein Beispiel, das neben den 100 Milliarden Extra-Ausgaben für die Aufrüstung der Bundeswehr oder dem 200-Milliarden-Wirtschaftsstabilisierungsfonds steht.

    Mit anderen Worten: Die Bundesregierung selbst schätzt die Krise des eigenen Systems als so tiefgehend ein, dass sie nun mit immer neuen Brüchen der eigenen Regeln versucht, diese abzumildern.

    Doch auch ohne Sondervermögen ist die Verschuldung des deutschen Staates extrem hoch, und allein für die entsprechenden Zinsen werden jedes Jahr gewaltige Steuergelder aufgewendet. In diesem Jahr sind es ca. 30 Milliarden.

     

     

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