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Samstag, April 27, 2024
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    Politischer Kuhhandel: Mietpreisbremse gegen Vorratsdatenspeicherung

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    In der Bundesregierung ringen SPD und FDP um die Durchsetzung von Wahlversprechen. Den Schaden tragen dabei vor allem die Bürger:innen als politischer Spielball. – Ein Kommentar von Janosch Weiß.

    Die Krise der Ampel nimmt vorerst kein Ende. Während man sich zuletzt nach außen im Kampf gegen Rechts vereint gab, bröckelt es im Inneren weiter. Politiker:innen der SPD werfen jetzt der FDP vor, Änderungen im Mietrecht zu blockieren. Der Bundesjustizminister der FDP, Marco Buschmann, hat daraufhin zu verstehen gegeben, dass er Änderungen im Mietrecht davon abhängig mache, dass das SPD-geführte Innenministerium im Gegenzug von seiner Idee zur Vorratsdatenspeicherung absehe.

    Konkret geht es dabei um um eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus und die Einführung eines Vorkaufsrechts für Kommunen. Für beide Anliegen liegen konkrete Gesetzesentwürfe im Justizministerium, das diese jedoch nicht zur Ressortabstimmung weiterleitet.

    Mietpreisbremse und Vorkaufrecht

    Seit 2015 gilt in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die sogenannte Mietpreisbremse. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt. In ihnen gilt bei Neuvermietung eine Obergrenze von nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Theoretisch sollen damit Mieterhöhungen stärker begrenzt werden.

    In der Praxis steht die Maßnahme jedoch auch in der Kritik: Durch die Vorgabe einer legalen Obergrenze gibt es für Vermieter:innen keinerlei Grund, davon nach unten abzuweichen. Unabhängig vom Zustand der Wohnung können Vermieter:innen unter Berufung auf die Mietpreisbremse unproblematisch die Obergrenze verlangen. Außerdem sind bestehende Verträge mit Mietpreisen oberhalb der Grenze überhaupt nicht erfasst. Den Betroffenen bleiben nur der zeitaufwändige Vergleich und der kostspielige Umzug mit dem Risiko, keinen Wohnraum zu einem angemessenen Preis zu finden.

    Die Regelung läuft 2025 aus und soll nach dem Koalitionsvertrag unter Änderungen verlängert werden.

    Neben der Mietpreisbremse soll zudem das Vorkaufsrecht der Kommunen helfen, Immobilien bevorzugt zu erwerben und günstig zu vermieten. Allerdings ist auch kommunales Eigentum kein Garant für günstiges Wohnen. Beispielhaft dafür sind die Mieterhöhungen der GAG für deren 11.000 Wohnungen in Köln. Dort sollen trotz öffentlichen Eigentums die rechtlich höchst zulässigen Mieterhöhungen ausgereizt werden.

    Streichung der Vorratsdatenspeicherung als liberales Grundsatzprojekt

    Voraussetzung für die Umsetzung der beschriebenen Verlängerung wäre das Abstandnehmen von der Vorratsdatenspeicherung, die das Ministerium von Frau Faeser vorsieht: Anlasslos gespeicherte Informationen sollen zur Aufklärung von Straftaten dienen. Als Beispiele werden dabei immer wieder die Bekämpfung von Sexualstraftaten oder Terrorismus angeführt. So erklärte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann vergangenes Jahr: „Der Fall Castrop-Rauxel zeigt, dass es dringend eine klare Regelung für die Speicherdauer von IP-Adressen braucht. […] Wir sollten mit Ampel-Mehrheit die Rechtsgrundlage schaffen, dass künftig die IP-Adressen immer für 14 Tage gespeichert werden“.

    SPD hält an anlassloser Massenüberwachung fest

    Zuletzt war die deutsche Umsetzung durch den EuGH für unionsrechtswidrig erklärt worden. Der EuGH hatte aber kein prinzipielles Problem mit der anlasslosen Massenüberwachung, sondern forderte nur bestimmte Voraussetzungen. Während die SPD die Umsetzung als unerlässlich zur Verbrechensbekämpfung hält, hat die FDP die vollständige Streichung der Vorratsdatenspeicherung zum liberalen Grundsatz-Projekt erhoben.

    Dass es aber auch der FDP nicht tatsächlich um Freiheitsrechte geht, zeigt bereits die weitreichende und schon umgesetzte Einschränkung von Grundrechten beispielsweise durch das neue Bundespolizeigesetz: viertägige Ingewahrsamnahme, Chat-Überwachung ohne Anfangsverdacht und Ausreiseverbote sind zentrale Bestandteile der Gesetzesverschärfung. Besonders betroffen sind unter anderem Fußballfans, politische Aktivist:innen und Geflüchtete.

    Weniger Grundrechte, mehr Überwachung

    Kuhhandel auf dem Rücken der Bürger:innen

    Bemerkenswert ist, dass die Ampel-Regierung Gesetzgebungsvorhaben gegeneinander ausspielt und diskutiert, die in absolut keinem Zusammenhang zueinander stehen. Der Öffentlichkeit wird jedoch bei alldem das Bild vermittelt, die Parteien würden ihr Bestes geben, um die eigenen Wahlversprechen einzuhalten. Dass beispielsweise die Mietpreisbremse in Wirklichkeit nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist und die explodierenden Mieten kaum eindämmt, wird bei der Diskussion gerne verschwiegen.

    Eine ähnliche Situation hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben, als FDP und Grüne um das Wachstumschancengesetz und die Kindergrundsicherung stritten. Dabei ging es – zwar konkreter – um eine Verteilung von Steuergeldern. Doch auch dabei waren die Forderungen der Grünen nichts weiter als ein Kratzen an der Oberfläche.

    FDP vs. Grüne? – Bürgerliche Machtkämpfe um unsere Steuern

    Der Streit verdeutlicht, dass es beiden Parteien nicht um eine förderliche Politik für ihre Wähler:innen geht. Stattdessen wird das Parlament zu einem Marktplatz oberflächlicher Symbol-Politik.

    • Autor bei Perspektive seit 2022. Jurist. Beschäftigt sich mit (Un-)Recht im deutschen Staat und deutscher Wirtschaft. Schreibt aus dem Rhein-Main-Gebiet.

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