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Montag, April 29, 2024
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    Bayern soll aufrüsten

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    Mit dem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ soll die Zeitenwende im Rahmen der Landesgesetzgebung vorangetrieben werden. Das Verbot der Zivilklausel an bayerischen Hochschulen ist ein zentraler Bestandteil.

    Auf der Kabinettssitzung der bayerischen Landesregierung am 23.01. wurde ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieses Gesetz mit dem Namen „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ soll den Rahmen der Landesgesetzgebung ausschöpfen, um die sogenannte „Zeitenwende“ voranzutreiben und Bayern als Standort für die Rüstungsindustrie attraktiver zu machen. Die bayerische Landesregierung wagt damit einen Vorstoß, der anderen Bundesländern zum Vorbild dienen könnte.

    Dass „der russische Überfall auf die Ukraine und zuletzt die Kämpfe in Israel und Palästina“ die „Sicherheitslage grundlegend verändert“ haben, wird von der bayerischen Landesregierung aus CSU und Freien Wählern als Argument angeführt. Deshalb sei der Gesetzesentwurf „alternativlos“.

    Als wesentliche Ansätze auf kommunaler und Landesebene sind das Verbot der Zivilklausel an Hochschulen, ein erleichterter Zugang der Bundeswehr zu Schulen und eine Anpassung von Infrastruktur und Baurecht an die Bedürfnisse der Bundeswehr, der in Bayern stationierten US-Armee und weiterer NATO-Bündnispartner vorgesehen. Nicht zuletzt steht auch die Förderung der Rüstungsindustrie im Mittelpunkt.

    Forschung im Dienst des Krieges

    Die Hightech-Rüstungsindustrie ist auf Forschungs- und Entwicklungsarbeit angewiesen. Ungefähr 70 der rund 200 Rüstungsunternehmen in Deutschland sind in Bayern angesiedelt. Darunter fallen Rüstungsgrößen wie KMW, Diehl oder EADS, aber auch kleinere Unternehmen und spezialisierte Zulieferer. Genaue Zahlen werden aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht.

    Diese „weiß-blaue Waffenschmiede“ soll nach Wunsch der Landesregierung noch weiter ausgebaut werden. Um ein attraktiver Produktionsstandort zu sein und die Kapazitäten erweitern zu können, um neue Unternehmen anzuziehen oder sogenannte Start-ups zu unterstützen, braucht es eine umfassende Forschung und qualifizierte Fachkräfte.

    Die Zivilklausel an Hochschulen ist der Industrie bei alledem ein Dorn im Auge. Diese erlaubt nur Forschung zu zivilen Zwecken an Hochschulen, wobei es durchaus Möglichkeiten gibt, vorgeblich zivile Forschung auch für Bundeswehr und Rüstungsindustrie nutzbar zu machen.

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde die Zivilklausel für alle Hochschulen ausdrücklich aufgehoben. Alle Forschungsergebnisse müssten dann sowohl der Bundeswehr, als auch allen NATO-Partnern zugänglich gemacht werden. Die Hochschulen müssten sogar explizit mit der Bundeswehr zusammen arbeiten, wenn „das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.“

    Dies bedeutet einen neuen Einschnitt in die Freiheit der Wissenschaft und ein Eindringen in die Hochschulen, die damit zu willigen Erfüllungsgehilfen der Aufrüstungsbestrebungen werden würden.

    Besserer Zugang zu Schulen

    Auch an den bayerischen Schulen soll die Bundeswehr in Zukunft präsenter werden: So soll die Bundeswehr in jedem Fall über die verschiedenen Karriere-Möglichkeiten im Rahmen der beruflichen Orientierung an den Schulen informieren dürfen. Dafür soll sie mit „Karriereberater:innen” vertreten sein dürfen. Dies gilt auch für Polizei und „andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ wie zum Beispiel den Bundesnachrichtendienst (BND), den Zoll und weitere.

    Die Bedeutung der „Bildungsarbeit“ durch sogenannte „Jugendoffiziere” zu Fragen der „Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ wird dabei deutlich hervorgehoben. Auch in Zukunft soll also weiterhin indirekt für die Bundeswehr im Unterricht geworben und damit die Meinung der Schüler:innen einseitig beeinflusst werden dürfen.

    Diese werden für gewöhnlich nicht danach gefragt, ob sie die Bundeswehr in ihrem Unterricht haben wollen und sehen das durchaus auch kritisch. Eine Schülerin aus Bamberg sagt dazu: „Ich finde es erschreckend, wie der Bundeswehr der Zugang zu Bildungseinrichtungen wie Schulen frei gemacht wird. An meiner Schule zum Beispiel überlegen einige zur Bundeswehr zu gehen, weil man ja weiß, dass man dort viel Geld bekommt, und sie nicht wissen, wie sie ihre Zukunft in Zeiten von Inflation etc. finanzieren sollen. Dass die Bundeswehr Kriegsverbrechen begeht (siehe Kundus-Massaker 2009), oder von der patriarchalen Gewalt in Kasernen, davon wissen nur die wenigsten.“

    Der Trend, dass immer mehr Bundeswehrrekrut:innen in Bayern minderjährig sind, könnte so verstärkt werden. Im Jahr 2023 waren 344 der 2.484 Rekrut:innen zum Zeitpunkt ihrer Einstellung erst 17 Jahre alt. Das entspricht 14 % der Rekrut:innen. Im Vorjahr betrug der Anteil minderjähriger Rekrut:innen noch 10,9 %, davor 9,4 %. Auch bundesweit steigt der Anteil minderjähriger Rekrut:innen: 2023 betrug er 10,6 %, bei gleichzeitigem Anstieg der Gesamtzahl neuer Rekrut:innen.

    Führenden Politiker:innen, wie dem Kriegsminister Boris Pistorius (SPD) gehen diese Entwicklungen jedoch nicht weit genug. Die Diskussionen über eine Reaktivierung der ausgesetzten Wehrpflicht werden tagtäglich konkreter. Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich bei der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs für einen verpflichtenden Wehrdienst von 7 Monaten aus.

    Baurecht und Infrastruktur-Planung

    Moderne Armeen mit ihrem schweren Kriegsgerät brauchen eine leistungsfähige Infrastruktur. Deutschland hat aufgrund seiner zentralen Lage in Europa eine Schlüsselrolle als Drehkreuz bei Truppen- und Materialverlegung. Die Bedürfnisse der Bundeswehr und NATO-Armeen sollen nach dem Gesetzesentwurf bei der zukünftigen Planung von Infrastruktur stärkere Beachtung finden. Der Bedarf für Investitionen in den Umbau des Landes für militärische Zwecke wird auf 10 Milliarden Euro geschätzt.

    Der Ausbau von militärischen Einrichtungen auf dem Gelände der Bundeswehr soll ebenfalls vereinfacht werden. Dafür wird eine legale Definition von „Militärgelände“ eingeführt, auf deren Grundlage Bauverordnungen und Antragsverfahren teilweise ausgesetzt oder eben  beschleunigt werden können. Auch soll der Denkmalschutz abgeschwächt werden, und die kommunalen Bauaufsichtsbehörden sollen nicht mehr in die Planung mit einbezogen werden müssen. Über das Gesetz wird in den nächsten Schritten im Landtag und den Ausschüssen beraten werden.

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