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Dienstag, April 30, 2024
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    Reform des Waffenrechts – Packt sie das Problem an der Wurzel?

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    Zukünftig dürfen die Behörden keine Waffenscheine und Waffenbesitzkarten mehr an Mitglieder „verfassungsfeindlicher“ Vereinigungen abgeben. Prüfen soll das der Verfassungsschutz, der selbst durch engen Kontakt zu Rechtsradikalen aufgefallen ist. Ebenso sollen Waffenverbote an belebten Orten wie Schulen eingeführt werden.

    Rund zwei Millionen Menschen besitzen in Deutschland legal mindestens eine Waffe. Neben die bisher existierenden zahlreichen Auflagen für die vergebenen Genehmigungen tritt in Zukunft eine weitere Hürde. So soll nun der persönliche Hintergrund von AnmelderInnen eines Waffenscheins geprüft werden. Das soll durch den Verfassungsschutz geschehen.

    Wenn dieser die Mitgliedschaft bei einer „verfassungsfeindlichen“ Vereinigung attestiert, wird kein Waffenschein ausgestellt. Ein offensichtliches Beispiel für solche Vereinigungen sind die sogenannten „Reichsbürger“. Komplizierter wird es, wenn man sich in das linke politische Spektrum begibt. Hier sieht der Verfassungsschutz oftmals Gefahren, die keiner Überprüfung standhalten würden.

    Das Problematische an der Überprüfung durch den Verfassungsschutz ist, dass dieser selbst durch rechte Umtriebe, Verwicklungen in die faschistische Bewegung und in die Neonazi-Szene auffällt. So wurde beispielsweise der rechtsradikale Verein „Uniter e.V.“ von einem Verfassungsschützer mitgegründet. Es besteht also Grund zur Annahme, dass der Verfassungsschutz bei rechtsradikalen AnmelderInnen ein Auge zu drücken würde.

    Faschistisch durchsetzter Verein „Uniter“ wurde von einem Verfassungsschützer gegründet

    Wenn der Gedanke hinter dem Gesetz aber der ist, dass rechtsradikale Terroristen nicht mehr an Waffen kommen sollen, verfehlt dieses Gesetz seinen Zweck. Laut Martina Renner (Partei die Linke) habe zum Beispiel einer der Tatverdächtiger beim Mord an Walter Lübke eine waffenrechtliche Genehmigung gehabt – und das mit ausdrücklicher Billigung des Verfassungsschutzes in Hessen. Hier hätte die neue Regelung also gar nichts verbessert.

    Weitere Reformen des Waffengesetzes

    Neben der oben genannten Überprüfung wird das nationale Waffenregister erweitert. Es soll durch Meldepflichten der Waffenhersteller und -händler die Rückverfolgbarkeit der Waffen verbessern. Außerdem sollen WaffenbesitzerInnen nun alle fünf Jahre nachweisen, dass sie ihre Pistolen und Gewehre noch benötigen. Eine weitere Regelung wurde eingeführt, die es nun möglich macht, sogenannte „Waffenverbotszonen“ an bestimmten Orten einzurichten. Unter diese Definition von Waffen fallen auch Messer, Pfeffersprays und andere nicht registrierungspflichtige Gegenstände.

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