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Dienstag, April 30, 2024
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    Der Naziskandal im Frankfurter SEK und die Terrornacht von Hanau

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    Die Aufdeckungen von faschistischen Zellen und Neonazis in der hessischen Polizei und besonders in Frankfurt a.M. nehmen kein Ende. Die Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“, rechtsradikale Chatgruppen oder die Unterschlagung von Waffen aus Asservatenkammern sind seit Jahren öffentlich bekannt. Mit dem Skandal um das Frankfurter Spezialeinsatzkommando (SEK) steht nun der nächste Fall rechter Organisation in der hessischen Polizei auf dem Tableau. 13 Beamt:innen aus der mittlerweile aufgelösten SEK-Einheit waren auch in der Terrornacht von Hanau im Einsatz. – Ein Kommentar von Emanuel Checkerdemian

    Faschistische Zellen in der hessischen Polizei

    Seit 2018 steht die hessische Polizei im Allgemeinen – die Frankfurter Polizei im Besonderen – unter medialer Beobachtung. Damals war öffentlich geworden, dass die Anwältin Seda Başay-Yıldız Drohschreiben zugesandt bekam, deren Inhalte sich aus Datenabfragen von Polizeicomputern speisten. Die Büchse der Pandora war geöffnet.

    Die Ermittlungen gegen eine – im Zusammenhang mit den Drohungen des „NSU 2.0“ stehende – verdächtige Polizistin entlarvten die „erste“ rechtsradikale Chatgruppe innerhalb des 1. Reviers an der Konstablerwache. Hier wurden antisemitische, rassistische und nationalsozialistische Bilder und „Späße“ versendet, der eigene Rassenhass ausgelebt. Aufgeflogen ist diese Gruppe, weil die genannte Polizistin in den Dienstcomputer eingeloggt war, als die Daten von Başay-Yıldız abgefragt wurden. Mindestens fünf weitere Kolleg:innen waren an der Chatgruppe beteiligt und wurden zeitweise suspendiert.

    Doch nicht nur die Anwältin der Familie Enver Şimşek im NSU-Prozess bekam solche Drohschreiben. Auch die Frankfurter Kabarettistin Idil Baydar, sowie die Vorsitzende der Linkspartei, Janine Wissler, wurden bedroht. Insgesamt seien 133 Schreiben mit der Unterzeichnung „NSU 2.0“ in neun Bundesländer und nach Österreich verschickt worden. Erst Anfang Mai konnte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) irgendetwas Nennenswertes in der Aufklärung verkünden. Ein Einzeltäter aus Berlin, kein Polizist, sei für die Bedrohungen verantwortlich. „Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt. (…) Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmailserie verantwortlich.“, so Beuth.

    Diese Erklärung ist an Verlogenheit kaum zu überbieten. Es gibt nach wie vor keine Aufklärung darüber, wie die Datenabfrage von den Polizeicomputern mit dieser „Einzeltäterthese“ in Einklang zu bringen ist. Fakt ist, dass die Daten u.a. von Seda Başay-Yıldız von Computern der Frankfurter Polizei (aber auch in Wiesbaden) abgerufen wurden. Kein:e Zivilist:in der Welt hat dazu einfach mal so Zugang. Schon gar nicht, wenn man hunderte Kilometer entfernt lebt.

    Und auch neben den Drohmails, deren Ursprung – da kann ein Peter Beuth so viel lamentieren wie er möchte – zweifelsfrei das 1. Polizeirevier Frankfurt a.M. ist, gibt es eine ganze Flut von Verdachtsfällen gegen (rechtsradikale) Polizist:innen. Im osthessischen Schlüchtern hängte die dortige Polizei-Inspektion die Fahnen Hessens und Deutschlands kopfüber auf, was eine neonazistische Szenecodierung ist – die Ermittlungen wurden eingestellt. Im März ist zudem bekannt geworden, dass ein 41-jähriger Polizist, der neben seiner Beamtentätigkeit auch widerrechtlich für die deutsche Sicherheitsfirma „Asgaard“ im Ausland tätig gewesen sein soll, verdächtigt wird, hunderte von Waffen und Munition aus Asservatenkammern entwendet zu haben, um sie zu verkaufen. Hier laufen die Untersuchungen noch.

    Im Juni 2021 kam dann der nächste Skandal ans Licht: 20 Polizist:innen des Sondereinsatzkommandos (SEK) Frankfurt – am 16.06.2021 musste Innenminister Beuth die Zahl auf 49 Polizist:innen aktualisieren – waren ebenfalls in einer rechtsradikalen Chatgruppe organisiert. Darauf aufmerksam gemacht wurde das Hessische Innenministerium von den Amtskolleg:innen aus Rheinland-Pfalz, die diese Gruppe bei Ermittlungen gegen einen SEK-Beamten wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Materialien entdeckten. Bei den Mitgliedern der Gruppe handelt es sich vor allem um Männer unterschiedlicher Dienstgrade. Auch Dienstleiter und Vorgesetzte, sowie eine Person, die an einer Polizeiakademie als Ausbilder fungierte, werden beschuldigt, Teil dieser Gruppe gewesen zu sein.

    Aufgrund der Tragweite und des öffentlichen Drucks löste der hessische Innenminister Peter Beuth die SEK-Einheit auf. Das heißt aber mitnichten, dass die verdächtigen Beamt:innen nicht mehr im Einsatz wären. In Mainz-Kastell (Hessen) sind die Faschist:innen nun im Dienst der Bereitschaftspolizei. Für eine Neustrukturierung des SEK soll nun der Präsident des Polizeipräsidiums Westhessen, Stefan Müller, die Verantwortung tragen. Auch in einem „seiner“ Reviere in Wiesbaden wurden Daten im Zusammenhang mit dem „NSU 2.0“ abgerufen. Überraschend dürfte dieser neue Skandal um das SEK Frankfurt wohl für die Wenigsten sein. Nichtsdestotrotz wirft er natürlich viele Fragen auf. Vor allem die 13, in der Terrornacht von Hanau eingesetzten Beamt:innen, gegen die nun ermittelt wird, machen eine neue Analyse des Polizeieinsatzes notwendig.

    Die Terrornacht von Hanau

    Neun Menschen wurden von dem faschistischen Mörder Tobias R. am 19. Februar 2020 auf bestialische Weise ermordet. Kurz darauf erschoss der Täter in seinem Zuhause auch seine Mutter, um sich schlussendlich selbst das Leben zu nehmen. Die unfassbare und menschenverachtende Tat bedarf einer lückenlosen Aufklärung. Das ist das Mindeste, was den Angehörigen zusteht. Diese jedoch könnte schon in der Tatnacht selbst torpediert worden sein: Von den 38 eingesetzten SEK-Beamt:innen wird nun gegen 13 strafrechtlich ermittelt, weil sie Teil von rechtsradikalen Chatgruppen waren. Die Kritik am Polizeieinsatz von Hanau – von der “Initiative 19. Februar” ein Jahr nach der Tat veröffentlicht – muss gerade in diesem Zusammenhang in einem neuen Licht betrachtet werden.

    Vor allem die Frage welche Rolle die rechtsradikalen Polizist:innen in der Tatnacht hatten, ob sie in leitender Position das Versagen zu verantworten haben etc., muss nun in aller Deutlichkeit aufgedeckt werden. Wenn Nazis gegen Nazis im Einsatz sind, dann muss geklärt werden, ob es hier nicht „solidarische Maßnahmen“ unter Faschist:innen gegeben hat. Und ob die lange Zeit bis zur Erstürmung des Wohnhauses von Tobias R., das schon früh am Abend bekannt war, oder die bewaffneten Angriffe auf wartende und trauernde Angehörige nicht ein weiterer Teil des faschistischen Terrors dieser Nacht war, statt seine Beendigung.

    Auch der unsägliche Umgang mit den Angehörigen im Nachgang der Tat, Obduktionen ohne Absprachen, Belügen der Familien etc. müssen in Anbetracht der rechtsradikalen Netzwerke innerhalb der hessischen Exekutive neu aufgerollt werden! Dass diese Ermittlungen nicht – wie es gerade geschieht – von den gleichen Institutionen geführt werden dürfen, gegen die sie sich richten, zeigen die aktuellen „Aufarbeitungen“ ganz klar: wie eine Verhöhnung muss es den Angehörigen vorkommen, dass das LKA nun gegen das LKA „ermittelt“. Der Innenminister macht – eigentlich Dienstherr der hessischen Polizei – nur dann öffentliche Angaben, wenn er im Parlament oder durch Berichterstattungen dazu gezwungen wird. „Es ist und bleibt unglaublich, dass Innenminister Beuth noch immer nicht von seinem Amt zurücktritt. Er bagatellisiert weiterhin die rechtsextremen Strukturen in der hessischen Polizei und wird seiner Verantwortung in keinster Weise gerecht“, kommentiert Newroz Duman von der Initiative 19. Februar. Die tatsächliche Aufklärung der Rolle der Polizei in der Tatnacht ist weder von den Nazis in Uniform, noch von ihrem Vorgesetzten von der CDU zu erwarten.

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