Seit 2019 lief ein Verfahren gegen die Gruppe "Roter Aufbau Hamburg" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft entschieden doch keine Anklage zu erheben. Bis heute haben die Betroffenen keine Akteneinsicht erhalten und es bleibt im Unklaren welche massiven Mittel zu ihrer Überwachung eingesetzt wurden.