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Freitag, April 26, 2024
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    Bundesregierung verfolgt weiterhin Anti-IS-KämpferInnen in Deutschland

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    In der Antwort auf eine parlamentarischen Anfrage bestätigt die Bundesregierung, dass sie InternationalistInnen, die sich dem „Islamischen Staat“ entgegenstellen, als TerroristInnen verfolgt.

    101 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind den deutschen Behörden bekannt, die in den vergangenen zehn Jahren aus Deutschland ausgereist sind, um sich im Irak oder Syrien der YPG (Volksverteidigungskräfte) oder der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) anzuschließen. Eine Unterscheidung zwischen diesen Organisationen macht die Bundesregierung dabei nicht (Link).

    Die Kriminalisierung der Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf als strategische Konstante

    Von den 101 Personen sollen sieben im Kampf gefallen sein, 65 seien nach Deutschland zurückgekehrt und 29 sollen sich nach wie vor in Syrien oder dem Irak aufhalten.

    Zwar gesteht die Bundesregierung ein, dass die genannten Personen nach ihrer Rückkehr kein Sicherheitsrisiko darstellen: „Im Gegensatz zu Rückkehrern aus dem islamistischen Bereich ist bei Syrien-/Irak-Rückkehrern, die auf Seiten der kurdischen Milizen in Syrien oder dem Irak gekämpft haben, keine Verübung bzw. Planung von Anschlägen in Deutschland bzw. Europa bekannt geworden.“ Trotzdem werden sie hier mit zahlreichen Strafmaßnahmen und Verfahren überzogen. Dazu gehören die Einstufung als GefährderIn oder relevante Person, Passentzug, Ausreiseuntersagung und Fahndungsausschreibung durch die Polizeidienststellen der Länder.

    Hinzu kommen 22 eingeleitete Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a/b StGB. Außerdem wurden laut Bundesregierung zwei Ermittlungsverfahren wegen „Vorbereitens einer schweren staatsgefährdenden Straftat“, ein Ermittlungsverfahren wegen „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ sowie ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet.

    Repression wegen Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung

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