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Samstag, April 27, 2024
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    Heftige Kritik an Lobbyregister der Regierung: “Augenwischerei statt Transparenz“

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    CDU und SPD haben einen Entwurf für ein Lobbyregister in den Bundestag eingebracht. Damit sollen zwar Lobbyisten namentlich registriert werden – doch wie Einfluss auf PolitikerInnen genommen wird, bei welchen Themen und mit welchen finanziellen Mitteln, bleibt offen. Und es gibt weitere wichtige Kritikpunkte, weshalb “abgeordnetenwatch.de” von “Etikettenschwindel” spricht.

    Die Fraktionen von Union und SPD planen ein Lobbyregister. Der Gesetzentwurf wurde am vergangenen Dienstag als Antrag in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen sich Interessensvertreter und Lobbyisten künftig namentlich registrieren lassen. Damit soll ihre Einflussnahme auf Abgeordnete transparenter werden. Doch es gibt massive Kritik unter anderem von abgeordnetenwatch.de:

    1. Unklar, wie lobbyiert wird

    Die Öffentlichkeit soll überhaupt nicht erfahren, wie lobbyiert wird. Der Entwurf sieht lediglich vor, dass LobbyistInnen Angaben über sich veröffentlichen müssen. Es wird also weder klar, um welches Gesetz es geht, noch wer (z.B. welche/r Abgeordnete) dazu kontaktiert worden ist. Ohne die Kontakttransparenz bleibt geheimer Lobbyismus auf der Tagesordnung.

    2. Im Register fehlt der Lobbyismus bei Ministerien und Bundesbehörden

    Das Register bezieht sich ausschließlich auf den Bundestag. Dabei findet Lobbyismus auf allen staatlichen Ebenen statt. Die Bundesregierung mit ihrenMinisterien sowie Bundesbehörden, also die Stellen, die Ziel der meisten LobbyistInnen sind, werden im Entwurf nicht berücksichtigt.

    Tatsächlich setzt dauerhafte Einflussnahme von Konzernen beispielsweise bei der Ministerialbürokratie – also den Ebenen unter den MinisterInnen innerhalb der Bundesministerien – an. Hier werden die Kontinuität gewahrt und vor allem die Gesetzentwürfe in ihrer strategischen Grundausrichtung vorbereitet. Die MinisterInnen korrigieren dann oftmals nur in ihrem Sinne.

    3. Sehr geringe Strafen bei Regelverstößen

    Sollten Lobbyakteure ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, ist das laut Gesetzentwurf eine Ordnungswidrigkeit. Maximale Strafzahlung: 50.000 Euro. Doch weil es den Interessenvertretern in ihren Gesprächen mit Regierungsmitgliedern durchaus um Einflüsse auf Entscheidungen in Milliardenhöhe geht, hat auch die nun im Entwurf enthaltene Zahlung wahrscheinlich keine abschreckende Wirkung.

    4. Finanzausgaben – eine freiwillige Angabe

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die LobbyistInnen selbst entscheiden können, ob sie Angaben zu ihren Finanzen veröffentlichen möchten. Zudem sind Personalkosten generell von der Veröffentlichung ausgenommen. Dabei dürften diese einen wesentlichen Teil der Lobbyaufwendungen ausmachen.

    5. Viele Ausnahmen

    Im Gesetz sind zudem noch weitreichende Ausnahmen formuliert. So ist Lobbyismus, sofern er auf öffentlichen Veranstaltungen stattfindet, einfach ausgenommen. Ebenso sind Kirchen komplett befreit und alle LobbyistInnen, deren Tätigkeit sich auf maximal zwei Wahlkreise bezieht. Warum der sogenannte lokale Lobbyismus komplett ausgenommen ist, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Denn letztlich sind auch z.B. Zuschüsse, die Abgeordnete für Unternehmen in ihrem Wahlkreis erwirken, für die Öffentlichkeit interessant.

    Keine Aufklärung bei Fällen wie Amthor und Guttenberg

    Zusammenfassend lässt sich laut abgeordnetenwatch.de sagen, dass mit dem neuen Entwurf lediglich die bislang vorhandene „Verbändeliste“ zu einer LobbyistInnen-Liste ausgebaut wird. Zudem bleibt bei so vielen Ausnahmen fraglich, welche Lobbyakteure sich überhaupt registrieren müssten.

    Es ist davon auszugehen, dass die kürzlichen Lobbyaffairen rund um die Tech-Unternehmen Augustus Intelligence und Wirecard mit solch einem Register nicht aufgedeckt oder “transparenter” würden.

    Eine nächste Anhörung im Bundestag ist für den 1. Oktober geplant.

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