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Freitag, April 26, 2024
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    15-Kilometer-Regel: CSU-Politiker will Handydaten zur Überwachung nutzen

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    Eine 15-Kilometer-Regel soll in Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen den Freizeitlockdown noch verschärfen. Uwe Brandl, Präsident des Bayrischen Gemeindetags, schätzt die Ressourcen der Polizei als zu gering ein, um die Regel durchzusetzen. Er eröffnet die Debatte, ob der Datenschutz wirklich so wichtig sei, dass man nicht Bewegungsprofile von Handys zur Kontrolle nutzen könne.

    Inzwischen ist es nicht nur gut untersucht, sondern auch gut erprobt: Ob Infektionsschutzmaßnahmen akzeptiert und umgesetzt werden, hängt besonders davon ab, ob sie verständlich sind. In der föderalen BRD ist dafür wichtig, dass Regeln möglichst einheitlich umgesetzt werden, damit Menschen wissen, welche Regeln für sie gelten.

    Die “15-Kilometer-Regel” ist ein Beispiel für eine Maßnahme, die während der Umsetzung durch die Länder so unübersichtlich wurde, dass die Akzeptanz schwindet. Und das bei einer Maßnahme, die ohnehin skeptisch begrüßt wurde, verschärft sie doch den Lockdown in der arbeits- und lernfreien Zeit.

    Die Regelung an sich sollte recht einfach sein: Bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 200 soll ein 15-Kilometer-Radius die Bewegungsfreiheit einschränken. Als Ausnahmen sollten nur unumgängliche Verpflichtungen gelten, also Arbeitswege oder die Versorgung von Angehörigen.

    Undurchsichtige Umsetzung

    Diese Regelung hatten nun die Länder umzusetzen, und sie sind zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. In NRW regeln Regionalverordnungen den Bewegungsradius für Kreise mit erhöhtem Infektionsgeschehen. In Niedersachsen gibt es den Radius, dort gilt aber nicht der Wohnort (also der Kreis oder die kreisfreie Stadt) als Ausgangspunkt, sondern die Wohnadresse. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein behalten sich vor, im Bedarfsfall über die Regel zu beraten, in Thüringen ist der Radius mit Ausnahme eines Landkreises Empfehlung.

    Jede Regel hilft nur so gut, Infektionen vorzubeugen, wie sie umsetzbar ist. In Bezug auf die 15-Kilometer-Regel wird an der Stelle nicht nur die (Miss-)Verständlichkeit kritisiert. Denn während es in Großstädten bequem möglich ist, den Alltag ohne größere Einschränkungen fortzusetzen, kann die Regel für Dorfbewohner:innen ganz erhebliche Einschnitte bedeuten.

    Ulrike Protzer, Direktorin des Instituts für Virologie am Helmholtz Zentrum München, stellt auch die Wirksamkeit in Frage. Sie hält für möglich, dass die Radius-Regel z.B. volle Stadtparks begünstigt, in denen dann doch die Menschen wieder eng zusammen kommen.

    Kontrolle mittels Handydaten

    Dieses Problems, dass Menschen die Regel womöglich einfach nicht einhalten, ist sich auch Uwe Brandl bewusst. Als Präsident des Bayrischen Gemeindetags erklärte er, jede Regel sei nur so gut wie ihre Kontrolle. Aber man müsse sich nicht auf den Mitwirkungswillen der Bürger:innen verlassen, sondern könnte zur Überwachung ja auf digitale Möglichkeiten ausweichen.

    Die Ressourcen der Polizei reichten seiner Einschätzung nach nicht aus, um die Regel angemessen durchzusetzen. Aber man könne „heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten“. Dazu gelte es, „halt jetzt (zu) entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz“.

    Andere Abgeordnete, darunter auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, lehnten den Vorschlag entschieden ab. Von einem “Tabubruch” war die Rede.

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