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Donnerstag, Mai 2, 2024
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    WhatsApp und Co. sollen Nutzerdaten speichern – und Ausweise verlangen

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    In Zeiten der derzeitigen Wirtschaftskrise und der Coronapandemie war von vornherein klar, dass der Staat seine Befugnisse zur Überwachung seiner Bürger:innen ausbauen will. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will nun eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durchsetzen – mit weitreichenden Folgen. – Ein Kommentar von Stefan Pausitz

    Während die Bundesrepublik noch mit dem veralteten Bürokratismus im digitalen Zeitalter mitzuhalten versucht, wird nun durch den Überwachungswahn des Staates das freie Internet in die Mangel genommen.

    Der Staat versucht, sich während der Pandemie deutlich von China abzugrenzen, indem die Bürger:innen mit Apps und anderen Systemen nicht überwacht werden sollen. Ein Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) von Bundesinnenminister Horst Seehofer sieht jedoch nun vor, dass die Daten der Bürger:innen auf Vorrat gespeichert werden sollen. Somit wird jede Person in Deutschland automatisch unter Generalverdacht gestell.

    Horst Seehofer hatte mit seinem ursprünglichen Vorschlag der Novellierung des TKG einen neuen Negativ-Maßstab gesetzt. Der Gesetzentwurf war bei der Ressortabstimmung der Bundesregierung zwar durchgefallen, dennoch wurden einige Punkte übernommen. Dies macht mehr als deutlich, wie schnell eine Verschärfung des Gesetzes eintreten kann, wenn ein:e Politiker:in das eigene Profil schärfen will, wie jetzt Horst Seehofer.

    Die Novellierung des TKG

    Durch eine Gleichstellung aller E-Mails und Messenger-Dienste mit den üblichen Telekommunikationswegen – also Festnetz oder Mobilfunk – sollen Anbieter von WhatsApp, Telegram und Co. verpflichtet werden, die Daten aller Nutzer:innen zu speichern und sie bei Anfrage herauszugeben.

    Mittlerweile gibt es Mail-Dienstleister:innen, die sich auf umwelt- bzw datenschonende Prozesse spezialisiert haben. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, dass die Daten eben nicht gespeichert, sondern gelöscht werden.

    Doch nicht nur diese würden unter der Novellierung des TKG leiden. Auch Nutzer:innen, müssen sich bei der Anpassung des „Marktortprinzip für Messenger“ auf harte datenrechtliche Einschnitte gefasst machen. Dadurch, dass alle Dienste, die in Deutschland vertrieben werden, sich fortan an deutsches Gesetz halten müssen, müssten die gespeicherten Daten auch bei den Messenger-Diensten wie Signal (USA), Telegram (Dubai) oder Threema (Schweiz) schon bei den kleinsten Vergehen Daten herausgeben.

    Auch der Bundesrat sieht in der Änderung des TKG seine Chance und will zusammen mit dem Bundesinnenministerium zudem eine Ausweispflicht für Messenger-Dienste. Weiterhin werden wohl die grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherungen von handelsüblichen Telekommunikationswegen wie SMS oder Anrufen Bestand haben.

    Der Wunsch nach Privatsphäre

    Nachdem der Messenger WhatsApp seine Nutzungsbedingungen Anfang des Jahres änderte, wechselten viele User:innen den Messengerdienst. Grund dafür war, dass viele Menschen Angst hatten, dass ihre Daten an Dritte weiterverkauft werden oder Dritte Zugriff auf die Chatverläufe haben.

    Hier zeigte sich ganz klar, dass trotz der massenhaften Verwendung von Messenger-Diensten wie Facebook, WhatsApp, TikTok, Instagram oder Twitter die User:innen am liebsten unerkannt im Netz bleiben wollen.

    Die Angriffe auf unsere Grundrechte seitens des Staates nehmen immer mehr Vehemenz an: Nachdem der Staat immer wieder gerne die „Terrorismusbekämpfung“ und die „Vereinfachung der Gesetzeslage“ vorschob, nutzt er nun die Pandemie, um die Grundrechte zunehmend weiter zu beschneiden. Dahinter steht nichts anderes als eine präventive Aufstandsbekämpfung, damit der Staat in der sich zuspitzenden gesellschaftlichen Lage auch in Zukunft die Kontrolle behalten kann.

    • Perspektive-Autor seit 2019. Berichte von der ostdeutschen Provinz bis zur kritischen Infrastruktur. Lebt und arbeitet in Sachsen.

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