Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden bei der Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal grundsätzlich nur laufende Nachrichten mitlesen dürfen. Bereits gespeicherte Chatverläufe dürfen nicht ausgewertet werden.
Kommunizierst du per "Whatsapp" oder "Signal" weil die Apps verschlüsselt sind? Diese Sicherheit will die EU untergraben. Ende September sollen die Justiz- und Innenminister:innen der EU-Staaten über das geplante Gesetz zu den "Chatkontrollen" abstimmen. Offiziell gehe es darum Kinderpornographie im Internet einschränken. Doch ist das alles, was hinter dem heiß diskutierten Gesetzesentwurf steckt? – Ein Kommentar von Marlon Glaiß.