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Freitag, Mai 3, 2024
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    Ampelregierung blockiert Cum-Ex-Untersuchungsausschuss gegen Scholz

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    Olaf Scholz, heute SPD-Bundeskanzler, wird für seine Zeit als Hamburger Bürgermeister weiterhin Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal vorgeworfen. Einen Untersuchungsausschuss von CDU und CSU zu seinem Verhalten gegenüber der involvierten Warburg-Bank wird jetzt von der Ampelregierung im Bundestag blockiert.

    Der größte Steuerraub in der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Skandal, ist bislang nicht vollständig aufgeklärt. Einen von der Unionsfraktion im Bundestag beantragten Untersuchungsausschuss zur Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die Ampelregierung jetzt blockiert.

    Sogenannte „Cum-Ex“-Methoden bestehen darin, Aktienpakete hin- und herzuschieben, um sie sich mehrmals steuerlich erstatten zu lassen. Seit 2001 sollen Banken, Unternehmen und Privatpersonen dadurch rund 32 Milliarden Euro aus der deutschen Staatskasse geraubt haben.

    In Hamburg war die Privatbank Warburg an dem Steuerraub beteiligt. Das Finanzamt hätte eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro stellen können. Ende 2016 verzichtete Hamburg jedoch zunächst darauf, erst nach Anweisung durch den Bund musste Warburg zahlen. Zu diesem Zeitpunkt war Scholz Erster Bürgermeister der Hansestadt und steht deshalb bis heute im Verdacht, in den Skandal verwickelt zu sein. Er selbst verneinte das bisher immer und sagte aus, sich an den Inhalt bestätigter Treffen mit Gesellschafter:innen der Bank nicht zu erinnern.

    Im beantragten Untersuchungsausschuss soll es darum gehen, ob und warum die Stadt Hamburg die Rückforderungen verjähren lassen wollte. Auch soll untersucht werden, ob Hamburg als einziges Bundesland so handelte und vom Bund gezwungen wurde, die Rückforderungen durchzusetzen.

    Die Ampelkoalition hat dem Antrag für die Einrichtung eines solchen Ausschusses widersprochen, mit der Begründung, es sei nicht die Aufgabe des Bundestags, das Verhalten einer Landesverwaltung zu untersuchen. CDU und CSU hingegen berufen sich auf ihr Recht als Opposition, solch ein Gremium einzusetzen. Deswegen wollen sie vor dem Bundestagsverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Ablehnung klagen.

    Ein weiteres Argument für die Beschäftigung des Bundestags mit der Frage ist die Bedeutung des Bundeskanzlers. Sollte Scholz  zu seiner Zeit als Bürgermeister in den Steuerraub verwickelt gewesen sein, könnte das heute Konsequenzen für seine Position als Regierungschef haben.

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