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Sonntag, April 28, 2024
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    TV-L: Warum wir uns nicht auf ver.di verlassen können, sondern selbst kämpfen müssen

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    Im Oktober startet die erste Tarifrunde für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder. – Wie der Staat versucht, Löhne zu drücken und warum sich Arbeiter:innen nicht auf die Gewerkschaften verlassen können, erklärt Herbert Scholle in einem Kommentar.

    Was ist überhaupt der TV-L und was ist die aktuelle Lage für Tarifarbeiter:innen?

    Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt die Vergütung und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten aller deutscher Bundesländer, ausgenommen Hessen. Rund 1,2 Millionen Arbeiter:innen sind nach TV-L angestellt, darüber hinaus befinden sich zahlreiche Arbeiter:innen in Arbeitsverhältnissen, die an den TV-L angelehnt sind.

    Am 30. September läuft der derzeitige TV-L aus. Der Tarifvertrag, der im November 2021 ausgehandelt wurde, stellte schon damals einen enormen Rückschlag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dar. Nicht nur beinhaltete er eine Nullrunde, also das Gleichbleiben der Löhne vom 01.10.2021 bis zum 30.11.2022, auch die seither geltende Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8% bedeutet – sofern man die Teuerungen mit einrechnet – eine erhebliche Senkung der Reallöhne.

    TVöD-Verhandlungen haben bereits enttäuscht

    Dieser Trend droht sich nun fortzusetzen. Zwar hat die verhandlungsführende “Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft” (ver.di) noch keine offiziellen Forderungen veröffentlicht, doch Arbeiter:innen dürfen sich hier vermutlich nicht auf viel freuen. Die Gewerkschaft leitete bereits die Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gilt.

    Ursprünglich forderte ver.di hier eine Lohnerhöhung um 10,5%, doch einigte sich nach monatelangen Verhandlungen und zahlreichen (Warn-)Streiks auf eine Einmalzahlung von 3.000 Euro, sowie eine Lohnerhöhung um 200 Euro + 5,5% ab März 2024.

    Setzt man dieses Ergebnis mit den derzeitigen offiziellen Inflationsraten ins Verhältnis, kommt man schnell ins Staunen. Allein 2022 lag die durchschnittliche Inflation bei 6,9%, die Prognosen für dieses Jahr liegen ebenfalls um die 6%. Das sind allerdings nur die Werte der Gesamtinflation. Besonders stark steigen derzeit die Preise für Nahrungsmittel: im Vergleich zum Vorjahresmonat sind diese im Juni 2023 13,7% teurer geworden.

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    Warum wir uns nicht auf die Gewerkschaften verlassen können

    Wenn man diese Zahlen sieht, fragt man schnell, ob nicht schon die Forderung der ver.di viel zu niedrig angesetzt war. Sonderlich überraschend wäre das nicht, denn die Gewerkschaft fällt des häufigeren damit auf, dass sie scheinbar nur in Wort, nicht aber in Tat im Interesse ihrer Mitglieder handelt.

    Besonders deutlich wurde dies Ende 2021, als ver.di – trotz der, durch die Corona-Pandemie verschärften, Auswirkungen der Wirtschaftskrise – eine Nullrunde aushandelte. Auch in den Tarifrunden zum TVöD dieses Jahr kam diese Tatsache zum Ausdruck: Trotz hoher Streikbereitschaft lehnte ver.di einen Erzwingungsstreik ab und ließ sich stattdessen auf einen Kompromiss ein, der vor allem den Bossen zugute kommt.

    Wie der deutsche Staat die Wirkung von Streiks abfedert

    Im Allgemeinen macht es der deutsche Staat Arbeiter:innen nicht gerade einfach, für ihre Interessen einzutreten. Das deutsche Streikrecht dient nämlich vorrangig dazu, öffentliche Proteste so klein wie möglich und unter Kontrolle zu halten.

    Dies beginnt damit, dass Streiks immer nur von einer Arbeitnehmervertretung geführt werden dürfen. Im Klartext bedeutet dies, dass Arbeiter:innen eben nicht dann streiken können, wenn sie es für nötig halten, sondern nur, wenn die größte Gewerkschaft der Branche – also die mit den meisten Mitgliedern – dazu aufruft. So werden Arbeiter:innen an Gewerkschaften wie z.B. die ver.di gebunden. Dieser Umstand macht es den Kapitalist:innen umso einfacher, da sie so nicht mit allen Arbeiter:innen verhandeln müssen, sondern nur mit einer Gewerkschaft, die viel einfacher zu beeinflussen ist.

    Darüber hinaus verbietet deutsches Recht auch sogenannte politische Streiks, also solche, die darauf ausgelegt sind, nicht nur die Tarifbedingungen zu verbessern, sondern auch gesamtgesellschaftliche Veränderungen zu erkämpfen.

    Als wären diese Einschränkungen nicht schon genug, gibt es etliche Arbeiter:innen, die in Deutschland gar nicht erst streiken dürfen. Denn streiken darf man nur zu tariflichen Zwecken. Sind die Arbeiter:innen also nicht durch einen Tarifvertrag gebunden, beziehungsweise haben sie nicht das Ziel einen solchen aufzustellen, dürfen sie nicht streiken. Das betrifft zum Beispiel viele Sozialarbeiter:innen und Erzieher:innen, die bei freien Trägern arbeiten, für die kein Tarifvertrag gilt, beziehungsweise auf die nicht direkt Bezug genommen wird.

    Fazit

    Es wird immer offensichtlicher, dass die etablierten Gewerkschaften dem Willen der Arbeiter:innen nicht gerecht werden. Doch das bedeutet nicht, dass die Lage hoffnungslos wäre: Die Bereitschaft der Arbeiter:innen, für ihre Interessen zu kämpfen, ist so groß wie lange nicht mehr. In Berlin kam es vor kurzem zum Beispiel zu einem Protest von über 400 Sozialarbeiter:innen und Erzieher:innen gegen die ‘grottigen’ Bedingungen in der Kinder- und Jugendnothilfe.

    Auch die rege Beteiligung an den Warnstreiks von ver.di und Co. zu den Tarifrunden des TVöD zeigen: Wir Arbeiter:innen wollen es uns nicht mehr gefallen lassen, dass die Kosten der Wirtschaftskrisen und Kriegsvorbereitungen auf uns abgewälzt werden. Klar bleibt auch: Nur gemeinsam und organisiert können wir uns gegen diese Angriffe wehren und endlich gegen die Kapitalist:innen zurückschlagen.

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