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Montag, April 29, 2024
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    Privatpersonen bald ohne digitale Privatsphäre?! – Verordnete Chat-Kontrollen durch EU

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    Auf Verordnung der EU könnte bald das Ende der privaten End-to-End-Verschlüsslung drohen. In der Folge wäre keine Nachricht auf keinem Messenger mehr abhörsicher.

    In der letzten Sitzung der EU-Ratsarbeitsgruppe zur Strafverfolgung vor der Sommerpause wurde Kurs auf die flächendeckende Überwachung im Namen der Sicherheit genommen. Dabei sollen Chat-Anbieter verpflichtet werden, alle Nachrichten ihrer Benutzer:innen auf Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornographie hin zu durchsuchen. Der Entwurf für eine neue Verordnung der Europäischen Union setzt einen Abgleich aller empfangenen Daten der Benutzer:innen mit einer Bild- und Videodatenbank voraus, Textnachrichten sollen auch durchsucht werden.

    Aktueller Stand der Kommission: Zweckmäßig?

    Zwar ist man sich auf EU-Ebene einig, dass gegen Kindesmissbrauch und die Verbreitung des dazugehörigen Materials vorgegangen werden muss, allerdings ist die Methodik umstritten. An erster Stelle steht die Frage, inwiefern eine solche Überwachung aller Nachrichten überhaupt der Eindämmung des Kindesmissbrauchs dienen kann. Wissen die Täter nämlich von dem Einsatz der Überwachung, ist anzunehmen, dass sie die Plattform wechseln, um dem System zu entkommen. Die Technologie darf als Vergleich keine echten Missbrauchsmedien benutzen, weswegen sie in beide Richtungen eine hohe Fehleranfälligkeit aufweisen wird. So ist abzusehen, dass ein solcher Abgleich ungenau sein wird und dementsprechend viele falsch-positive Ergebnisse produziert. All diesen nachzugehen wäre mit einem hohen Ressourceneinsatz verbunden.

    Hintertür für illegale Überwachung

    Hauptkritik ist jedoch die zum Einsatz kommende Technologie des sogenannten “Client-Side-Scannings“: Während die Übertragung der Daten nicht überprüft wird, findet noch vor Ende-zu-Ende-Verschlüsslung ein Abgleich der Daten mit einer Datenbank statt. Damit wären die Inhalte entgegen der Zielsetzung von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsslung nicht mehr vor dem Zugriff Dritter sicher. Ist nämlich bei der verschlüsselten Kommunikation bereits von Haus aus eine Art „Backdoor“ verbaut, die ein Auslesen möglich machen soll, kann technisch nicht ausgeschlossen werden, dass andere diese Technologien ebenso benutzen.

    In Frage kämen Geheimdienste oder auch kriminelle Vereinigungen, um private Daten abzufangen. Zum Beispiel stellte Apple im Jahr 2021 diese Technologie noch als „state of the art“ vor, um sie nur wenige Wochen nach Markteinführung wieder zurückzunehmen – wegen Sicherheitsbedenken. Einmal infiltriert wäre es für die Benutzer:innen unmöglich, illegales Abhören der Daten von dem rechtmäßigen Abgleich mit der Metadatenbank zu unterscheiden.

    Ausnahme für Behörden und Unternehmen

    Der aktuelle Entwurf sieht eine Ausnahme für Behörden und Unternehmen vor, die über eine eigene Kommunikationsinfrastruktur verfügen (“Erwägungsgrund 12a”). Dort sei die Gefahr des Missbrauchs weniger stark ausgeprägt. Begründung für die Sonderregelung ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Geheimnisträgern.

    So gelesen ist die Passage ein offenes Eingeständnis, dass sichere Kommunikation sensibler Daten zwischen Privatpersonen nicht mehr möglich sein wird.

    Lage in Deutschland

    In Deutschland warnen Stimmen aus der Zivilgesellschaft, Rechtswissenschaft sowie Sicherheitsbehörden vor dem Vorhaben der EU. Die Verordnung in ihrem jetzigen Entwurf sei rechtswidrig und setze die digitale Kommunikation von Privatpersonen einem Generalverdacht aus. Im Vergleich dazu kann in Deutschland bislang die digitale Überwachung – Stichwort: kleiner und großer Lauschangriff – nur aufgrund dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit mit richterlicher Genehmigung angeordnet werden. Ein dauerhaftes Abgleichen aller Nachrichten auf dem Messenger der Nutzer:innen stünde im krassen Widerspruch dazu.

    Es bleibt abzuwarten, wie es nach der Sommerpause mit den Verhandlungen des Entwurfs weiter gehen wird. Er muss in Kommission und Rat noch final beraten und abgestimmt werden.

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