Die Klassenjustiz schlägt erneut zu: Mit Hilfe der Bestätigung über die rechtliche Einordnung der Münchener Staatsanwaltschaft legitimiert die Justiz nahträglich ihre Angriffe auf die Klimabewegung, die dieses Jahr stattgefunden haben.
Am Donnerstag, den 23. November verwarf das Landgericht München I zehn Beschwerden gegen die Einordnung der Klimagruppe „Letzte Generation“ als “kriminelle Vereinigung” nach § 129 StGB. Dem war eine Entscheidung des Amtsgerichts München voran gegangen, die nun in der nächsten Instanz bestätigt wurde. Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung stehen keine mehr zur Verfügung.
Rückenstärkung der Generalstaatsanwaltschaft durch das Gericht
Besonders beunruhigend dabei ist, dass durch das Urteil die Durchsuchungen von verschiedenen Wohnungen der Aktivist:innen in diesem Jahr nachträglich legitimiert wurden. Vermummt und stark bewaffnet waren die entsprechenden Wohnungen der teils sehr jungen Menschen durch die Staatsgewalt gestürmt worden. Dieser Aufbau eines Drohszenarios ist nun – gerichtlich bestätigt – eine legitime Vorgehensweise des Staats.
Gleichzeitig gibt der gerichtliche Beschluss auch der Generalstaatsanwaltschaft München Recht: Diese beschlagnahmte während der beschriebenen Maßnahme auch die Website der Gruppierung und blendete dort den Hinweis ein, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handle. Zu diesem Zeitpunkt war diese rechtlich immer noch umstrittene Frage jedoch noch gar nicht geklärt. Die Darstellung war zu dem damaligen Zeitpunkt also unzulässig und hätte als Vermutung dargestellt werden müssen. Das Landgericht sichert nun das rechtswidrige Vorpreschen der Staatsanwaltschaft durch eine nachträgliche “Heilung” in dieser Sache ab.
Erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
Das Gericht geht in seiner Begründung von einer „erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ durch die „Letzte Generation“ aus. Es prangert auch ausdrücklich an, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel auf diese Weise verschoben wurde.
Eigentlich sollte sich das Gericht jedoch ins Gedächtnis rufen, dass durch die Aktionen der Gruppierung keinerlei Personenschäden entstanden sind. Die Straftaten in Form von Nötigung und Sachbeschädigung richteten sich ausschließlich gegen Sachen. Gleichzeitig sehen junge Menschen in diesen Protestformen das letzte Mittel, wenn die Bundesregierung trotz riesiger „legaler“ Fridays for Future-Demonstrationen nicht einmal die niedrigsten Klimaziele für 2030 erreichen wird. Die Frage wird deshalb in kurzer Zeit sein, welche erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit vom Klimawandel ausgehen werden.