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Montag, Oktober 14, 2024
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    Hunger als Kriegswaffe in Gaza

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    Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte Human Rights Watch (HRW) einen Bericht, in dem das vorsätzliche Herbeiführen einer Hungerkatastrophe und das Aushungern von Zivilist:innen durch die israelische Regierung als eine Methode der Kriegsführung im Gazastreifen und somit als Kriegsverbrechen bewertet wird. Andere Menschenrechtsorganisationen und Überwachungsstellen wie die World Health Organisation (WHO) und die United Nations (UN) haben das Risiko einer Hungersnot in Gaza seitdem bestätigt und warnen insbesondere vor den Folgen für die Jüngeren.

    Die Bevölkerung des Gazastreifens ist mit einer Hungerkatastrophe konfrontiert. Berichten der Vereinten Nationen (UN) und anderer Organisationen zufolge sind mehr als eine halbe Million Menschen im Gazastreifen von Hunger betroffen. Jedem vierten Palästinenser droht derzeit der Hungertod, da durch die israelische Belagerung und Bombardierung des Gebiets als Reaktion auf den Angriff der Hamas vom 7. Oktober eine ausreichende Versorgung unmöglich ist.

    Internationaler Konsens unter den Menschenrechtsorganisationen

    In dem Bericht vom 18. Dezember weist HRW auf die Beschädigung bis zur vollkommenen Zerstörung der Infrastruktur zur Lebensmittelherstellung und Wasserverteilung in Gaza durch das israelische Militär hin. Betroffen sind sowohl landwirtschaftliche Flächen, aber auch Bäckereien, Getreidemühlen und Trinkwasseranlagen. Seit drei Monaten leiden die Menschen im Gazastreifen an einem Mangel an Lebensmitteln, Trinkwasser, Treibstoff und medizinischem Equipment.

    Bereits am 17. Oktober warnte das Welternährungsprogramm (WFP) vor der „unmittelbaren Möglichkeit“ einer Hungersnot. Am 3. Dezember wies es darauf hin, dass das Nahrungsmittelsystem des Gazastreifens am Rande des Zusammenbruchs stehe. Und am 6. Dezember erklärte es, dass 48% der Haushalte im nördlichen Gazastreifen und 38% der Vertriebenen im südlichen Gazastreifen von „schwerem Hunger“ betroffen seien.

    Am 21. Dezember erklärte die globale Partnerschaft Integrated Food Security Phase Classification (IPC), der auch die WHO angehört, dass 93% der Bevölkerung im Gazastreifen unter krisenhaftem Hunger, unzureichender Ernährung und einem hohen Maß an Unterernährung leiden. Das Risiko einer Hungersnot steige täglich. Besonders stillende Mütter und Kinder, deren Körper von Unterernährung geschwächt seien, leiden unter den schlechten Bedingungen ohne Zugang zu lebensrettenden Gesundheitsdiensten.

    Vorsatz und Verantwortung der israelischen Regierung

    Öffentliche Äußerungen von hochrangigen israelischen Beamten, die an militärischen Operationen beteiligt sind, sind laut HRW ein Beweis für die Absicht, Hunger als Methode der Kriegsführung einzusetzen. Zitate von israelischen Beamten, die eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Politik in Bezug auf die Gewährung oder Sperrung von Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern für die Zivilbevölkerung spielen, deuten darauf hin, dass palästinensischen Zivilisten absichtlich der Zugang zu Nahrung und Wasser verwehrt wird.

    Als Besatzungsmacht im Gazastreifen hat Israel nach der Vierten Genfer Konvention die Pflicht, die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten sicherzustellen. Das Aushungern der Zivilbevölkerung als Kriegswaffe, um den Gegner zu schwächen, ist grundsätzlich untersagt.

    Humanitäres Völkergewohnheitsrecht in internationalen, nationalen und lokalen bewaffneten Konflikten

    Auch im Krieg gibt es Regeln: Alle Staaten sind an das humanitäre Völkerrecht gebunden. So sind Angriffe gegen die Zivilbevölkerung als Repressalie verboten. Laut dem Bundesministerium der Verteidigung besteht das Ziel des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten darin, das Prinzip der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt zu wahren und das Leid der Zivilbevölkerung zu begrenzen, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird. Zum Beispiel müssen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte die Konfliktparteien jederzeit zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten unterscheiden und dürfen keine wahllosen Angriffe und Maßnahmen gegen Zivilist:innen vornehmen oder diese kollektiv bestrafen. Kriegsparteien ist es zudem untersagt, Objekte anzugreifen, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unentbehrlich sind, wie z.B. Lebensmittel und medizinische Versorgung, landwirtschaftliche Flächen und Trinkwasseranlagen. Konfliktparteien dürfen nicht „absichtlich [Hunger] provozieren“ oder „die Bevölkerung absichtlich Hunger leiden lassen, insbesondere indem sie ihr die Nahrungsquellen oder die Versorgung vorenthalten“.

    Da die israelische Regierung jedoch davon ausgeht, dass alle Menschen im Gazastreifen die Hamas unterstützen, stellen alle Bewohner:innen Gazas eine Bedrohung für den israelischen Staat dar, gegen die er sich verteidigen müsse. Das humanitäre Völkerrecht wird durch die Unterstellung umgangen, dass alle Personen im Gazastreifen an den Kampfhandlungen der Hamas direkt oder indirekt beteiligt seien oder diese befürworteten und somit keinen Anspruch auf die Achtung ihres Lebens und ihrer physischen und psychischen Unversehrtheit hätten. Aus Zivilist:innen werden somit militärische Ziele.

    Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU bezweifelt allerdings die Glaubwürdigkeit der UN-Angaben und warnt sie vor einer „Täter-Opfer-Umkehr“. Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) kritisiert den späten Zeitpunkt der UN-Resolution, schätzt sie selbst als „nahezu bedeutungslos“ ein und fordert stattdessen eine „sofortige und anhaltende Waffenruhe“, um die humanitäre Katastrophe in Gaza einzudämmen.

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