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Dienstag, März 19, 2024
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    Innenministerium will Personalausweispflicht für WhatsApp und Co.

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    Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Horst Seehofer bemüht sich noch kurz vor der Beschlussfassung über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Maßnahmen zur Erleichterung von Überwachungsmaßnahmen in dem Gesetz zu verhandeln. Datenschützer:innen und NGOs zeigen sich entsetzt.

    In einem – kürzlich zunächst vom Mailanbieter “Posteo” geleakten – internen Positionspapier des Bundesinnenministeriums finden sich zahlreiche Punkte, die das Ministerium noch kurz vor Beschlussfassung in den gerade verhandelten Entwurf des Telekommunikationsgesetzes bringen will.

    Für eine detaillierte Darstellung verweisen wir auf die Seite netzpolitik.org, die das gesamte Dokument in gut lesbarer Form veröffentlicht hat. Konkret geht es um 15 Punkte, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

    • Die Definition von Bestands- und Verkehrsdaten, die erhoben werden müssen, soll nicht auf solche Daten beschränkt sein, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind.
    • Sogenannte „nummernunabhängige interpersonelle“ Kommunikationsdienste wie zum Beispiel Whatsapp, Facebook, Signal, Skype sollen verpflichtet werden, die persönlichen Daten ihrer Kund:innen aufzunehmen und ihre Richtigkeit zu überprüfen.
    • TK-Anbieter sollen schneller auf Anfragen der Sicherheitsbehörden reagieren und eine vollständige Kopie der aufgezeichneten Kontakte und Daten liefern müssen, statt verschiedener Datenpakete, deren Inhalte sich teilweise doppeln.
    • TK-Anbieter sollen auf Anfrage nicht nur den Standort des verwendeten Funkmastes, sondern – soweit das auf dem aktuellen Stand der Technik möglich ist – auch den Standort des Endgerätes – also beispielsweise eines Handys – an die Sicherheitsbehörden weitergeben.
    • Alle Anbieter, die Telekommunikation ermöglichen – also beispielsweise auch Hotels oder Internet-Cafés sollen darüber hinaus verpflichtet werden, die persönlichen Daten der Nutzer:innen zu speichern.
    • Funknetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die Anwendung von sogenannten “IMSI-Catchern” zu unterstützen, also von Überwachungsgeräten, mit denen in einem bestimmten Umkreis alle aktiven Handys registriert werden.
    • Anbieter von Telekommunikationsdiensten sollen verpflichtet werden, die Anwendung der sogenannten “Staatstrojaner” technisch zu unterstützen.

    Die Punkte werden allesamt mit der Notwendigkeit für die Strafverfolgung begründet. Für einen besonderen Aufschrei sorgte die Forderung, alle Anwender:innen von nummernunabhängigen interpersonellen Diensten zu zwingen, ihre persönlichen Daten beim Anbieter zu hinterlegen.

    Dieser Punkt war nämlich offenbar ausdrücklich bei vorhergehenden Verhandlungen zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) unter Federführung des Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt worden. Verbraucher- und Datenschützer:innen hielten ihn für bedenklich und Wirtschaftsverbände für unpraktikabel und zu teuer.

    Posteo vermutet daher, es könnte sich bei dem Punkt auch um eine Art ‘Nebelkerze’ handeln, um von den anderen Forderungen abzulenken.

    Verwirrung darüber, ob die Forderungen schon längst abgelehnt wurden, noch verhandelt werden oder vielleicht sogar teilweise schon übernommen wurden, verursachte kürzlich CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek. Dieser schrieb auf Twitter:

    Wiederholte Nachfragen anderer Nutzer:innen, welche Punkte in der Fraktionsabstimmung denn nicht abgelehnt worden seien, ließ er unbeantwortet.

    Zumindest hat die SPD bereits in ihrem Bundestagswahlprogramm vermerkt, dass sie die Voraussetzungen für eine Identifizierung aller Nutzer:innen schaffen wolle.

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