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Dienstag, April 30, 2024
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    Bundesinnenministerium will das anonyme Internet massiv einschränken

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    Tor-Netzwerk-BetreiberInnen befürchten Razzien. ExpertInnen warnen vor extremen Einschränkungen der Freiheit im Internet durch das Gesetz.

    Das Bundesinnenministerium (BMI) plant in dem Gesetz einen Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der rechtlichen Befugnisse der Behörde. Es sieht vor, das Anbieten von „technisch zugangsbeschränkten internetbasierten Leistungen“ unter Strafe zu stellen, wenn diese darauf ausgerichtet sind, bestimmte Straftaten wie Waffen- oder Drogenhandel zu „ermöglichen oder zu fördern“.

    Damit sind etwa solche Darknet-Portale gemeint, wie sie 2016 der Münchener Attentäter David S. benutzte, um eine Waffe zu kaufen. Die nun veröffentlichte Version geht jedoch noch weiter und möchte auch diejenigen unter Strafe stellen, die Internetplattformen betreiben, welche beliebige kriminelle Geschäfte erleichtern könnten – egal ob im Darknet oder im ganz normalen Internet.

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    Expertenverbände warnen vor dem Gesetz

    Der Verein “Zwiebelfreunde e.V.” vertritt die BetreiberInnen solcher Anonymysierungsnetzwerke. Bis zu zweihundert Freiwillige in Deutschland stellen ihre Rechner zur Verfügung, damit anonym gesurft werden kann. Dieses sogenannte „Tor”-Netzwerk (Abkürzung für “The Onion Routing”) verschlüsselt den Internetverkehr auf eine Weise, dass keine Werbefirma, kein Hacker und auch keine Regierung ihn auslesen können. Zwiebelfreunde e.V. warnt, dass das neue Gesetz zur Folge hätte, dass die freiwilligen BetreiberInnen in Deutschland diesen Dienst nicht mehr anbieten würden, weil sie jederzeit eine Razzia zu befürchten hätten. Momentan wird fast ein Drittel der weltweiten Tor-Netzwerkknoten in Deutschland betrieben, bei denen es in der Vergangenheit zum Teil schon zu Durchsuchungen durch deutsche Ermittlungsbehörden kam.

    In diesem Kontext kritisiert auch die Organisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) das neue Gesetz. Es würde journalistische Tätigkeit in Zeiten von massiver Überwachung noch weiter erschweren. So könnten die Ermittler etwa gegen die Veröffentlichungsplattform Wikileaks vorgehen, wenn über die Plattform geheime Dokumente geleakt werden. In einer kürzlich erschienenen Analyse von ROG in Zusammenarbeit mit dem Verein Zwiebelfreunde e.V. und einem Experten für Cyberkriminalität der Universität Erlangen-Nürnberg ist daher von „Kollateralschäden für die Presse-, Meinungs- und Telekommunikationsfreiheit“ die Rede.

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    Keine guten Gründe für das Gesetz

    Als Begründung für die Gesetzesverschärfung nennt das BMI eine vermeintliche Strafbarkeitslücke. Dieser Auffassung widersprechen mehrere deutsche JuristInnen. Unter ihnen befindet sich Miriam Streicher, Richterin am Landgericht Karlsruhe. Ihrer Meinung nach sei es unsinnig, den bloßen Betrieb solcher Plattformen unter Strafe zu stellen, da die momentane Gesetzeslage schon die Beihilfe zu Straftaten unter Strafe stelle. Die ErmittlerInnen müssten den Beweis erbringen, dass überhaupt eine Haupttat stattgefunden hat.

    Auch in dem weiter oben erwähnten Fall des Attentäters von München gab es keine „Strafbarkeitslücke“. Der Betreiber der Darknet-Plattform, durch die David S. an die Waffe kam, wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Im Kontext von Polizeigesetzen und Ausweitungen von Befugnissen der Geheimdienste scheint die einzige Lücke, die geschlossen werden soll, wohl eher diejenige zu sein, die in der Überwachung der Bevölkerung liegt.

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