Nachdem es unter Ausnutzung des § 129 StGB in mehreren Bundesländern zu Repressionsmaßnahmen und Einschüchterungsversuche durch die Landesbehörden gekommen war, schließt sich Berlin der Bewertung nicht an. Zumindest vorerst.
Laut dem Blog Soligruppe.no129.info soll es acht Jahre nach bundesweiten Hausdurchsuchungen in Berlin, Magdeburg und Stuttgart am 22.05.2013 zu einem ersten Prozess gegen den letzten verbliebenen Angeklagten kommen.