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Zeitung für Solidarität und Widerstand

Berlin sieht in „Letzte Generation“ keine kriminelle Vereinigung

Nachdem es unter Ausnutzung des § 129 StGB in mehreren Bundesländern zu Repressionsmaßnahmen und Einschüchterungsversuchen der Landesbehörden gegen das Bündnis von Klimaaktivist:innen gekommen war, schließt sich Berlin der Bewertung nicht an. – Zumindest vorerst.

Im Mai hatte die parteilose Justizsenatorin Berlins, Felor Badenberg, zu Beginn ihrer Amtszeit eine rechtliche Prüfung der Frage bei der Senatsjustizverwaltung angestrebt, ob die Letzte Generation in ihrem Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen einer „krimineller Vereinigung“ nach § 129/129a StGB erfülle. Dabei räumt der Paragraph trotz seines unbestimmten Tatbestands weitreichende Befugnisse für die Repressionsbehörden ein. Die Norm wird fast ausschließlich zur Kriminalisierung des linken Widerstands genutzt. Laut Ergebnis der Prüfung sind gerade die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung in Berlin nicht gegeben.

Keine einheitliche Einschätzung der Letzten Generation

Im Berlin umgebenden Brandenburg laufen seit Mai die Ermittlungen aufgrund des vorgenannten Paragraphen. Ein Jahr zuvor hatte die Gruppierung dort an der Öl-Raffinerie in Schwedt protestiert und dort eigenhändig Hähne zugedreht, um den Ölfluss zu blockieren. Aus Bayern wurden sogar über 13 Leitungen alle Telefonate des Bündnisses durch das dortige Landeskriminalamt abgehört und bundesweite Razzien angeordnet.

Dieser Bewertung müssen sich jedoch andere Bundesländer nicht zwingend anschließen. Insbesondere wurde in Berlin im Vergleich zu Brandenburg keine kritische Infrastruktur lahmgelegt. Nichtsdestotrotz sind in der Hauptstadt bereits 2.000 Verfahren wegen Straßenblockaden und Sachbeschädigung gegen die Letzte Generation anhängig. Die Bewertung der Senatsjustizverwaltung ist nicht abschließend und kann geändert werden, um gegebenenfalls Repressionsmaßnahmen durchzuführen.

Flughafenblockaden zu Ferienbeginn

In Hamburg und Düsseldorf hatten Aktivst:innen der Letzten Generation zu Beginn der jeweiligen Ferien durch Blockaden von Start- und Landebahnen mehrstündige Verzögerungen und Flugausfälle verursacht. Bei der Entfernung der Personen musste auch ein Teil der Rollbahnen herausgeschnitten werden. Die Flughafenbetreiber prüfen derzeit zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten. Diese könnten sich durch die Unbenutzbarkeit der Rollbahnen in Millionenhöhe bewegen.

Zielobjekte teilweise geändert

Während zu Beginn der Aktionen der Letzten Generation fast ausschließlich Autobahnen ausgewählt wurden, hat sich dies mit der Zeit verändert: In der jüngeren Vergangenheit wurde stattdessen insbesondere Statussymbole der Kapitalist:innenklasse angegriffen. So waren Privatjets auf Sylt durch Farbattacken flugunfähig gemacht worden oder Bars und Boutiquen von Luxusdesignern beschmiert worden. Begründet hatte die Letzte Generation dies mit deren Mit-Verantwortung für Klimaverschmutzung und das Fortschreiten der Klimakrise.

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