Die Deutsche Umwelthilfe deckt einen Skandal im Verfahren zur sauberen Luft in München auf. Amtsträger:innen haben sich jahrelang bewusst gerichtlichen Entscheidungen und Expert:innen widersetzt. Eine Vielzahl – potenziell tödlicher – Krankheiten hätte vermieden werden können.
Am Mittwoch, den 13. März, veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Akten der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Diese hatten zuvor versucht, die über 150.000 Seiten langen Dokumente rechtswidrig unter Verschluss zu halten. Diese beweisen, dass die Regierung Oberbayerns sich jahrelang gerichtlichen Entscheidungen widersetzte. Entgegen den bisherigen Behauptungen wird belegt, dass die Entscheidungsträger dies auch genau wussten.
Der Luftreinhalteplan München
2016 wurde die sechste Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt München erlassen. In diesem werden „geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Luftqualität in München so zu verbessern, dass die Grenzwerte eingehalten werden.“ Allerdings reichte dieser inhaltlich nicht, um den gesetzlich vorgeschriebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerten tatsächlich nachzukommen.
Daraufhin verpflichtete das Bayerische Verwaltungsgericht am 21.06.2016 das bayerische Staatsministerium (StMUV) darauf, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Das StMUV legte dagegen Rechtsmittel ein, obwohl aus dessen Schriftverkehr mit der damaligen Regierungspräsidentin hervorgeht, dass keine inhaltlichen Erfolgsaussichten bestünden. Als einzige wirksame Maßnahme wurde aktenkundig festgestellt, dass nur ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der Stadt dafür sorgen könne, die eigenen Bürger:innen vor verschmutzter Luft zu schützen.
Dieselfahrverbot „politisch nicht opportun“
Anfang 2017 beschloss der Münchener Stadtrat dann Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung, jedoch kein Dieselfahrverbot – wohl wissend, dass dieser Schritt erforderlich gewesen wäre. Einen Monat später wurde die gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts dann auch noch durch den Verwaltungsgerichtshof München bestätigt.
Dieser forderte zudem eine Veröffentlichung aller Straßen, die eine besondere Stickstoffdioxid-Verschmutzung aufweisen. Nachdem die Fachabteilungen diese bereits vorbereitet hatten, verhinderte das StMUV jedoch zunächst deren Veröffentlichung. Zu diesem Zeitpunkt fuhren weiterhin Diesel-Fahrzeuge durch die Landeshauptstadt.
Die Fortsetzung des Lufreinhalteplans wurde im Juni 2017 beschlossen. Und es fehlte erneut: ein Dieselfahrverbot für München. In der Folge erwirkte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen den Freistaat Bayern. Neben verschiedenen Stellungnahmen zu den getroffenen Maßnahmen findet sich in den Akten der Regierung von Oberbayern eine handschriftliche Notiz der Regierungspräsidentin: „Fahrverbote mögen fachlich richtig sein“, seien „politisch, aber nicht opportun“.
Rechtliche Schritte gegen die Regierung – mit Teilerfolgen
Mittlerweile war auch die Frist des Verwaltungsgerichts zur Umsetzung der Maßnahmen verstrichen. Zwei Zwangsgelder hatten keine Veränderung bewirkt, für sie wurden kurzerhand die Steuern der Bevölkerung benutzt. Übrig blieb rechtlich nur das Sanktionsmittel der „Erzwingungshaft”: Dabei werden Personen in Haft genommen, bis diese eine Handlung vornehmen, die nicht anders vollstreckbar ist. Mangels Reglungen für eine solche Erzwingungshaft gegen Regierungen wurde dieses Rechtsmittel jedoch schlichtweg fallen gelassen.
Ende 2018 legten die Beamt:innen der Fachebene für den Luftreinhalteplan dann gemeinsam „Remonstration“ gegen die Regierungsebene ein. Eine „Remonstration“ ist ein förmlicher Einwand gegen Weisungen höherrangiger Beamter. Diesem Schritt war ein halbes Jahr vorausgegangen, in dem die Fachebene wiederholt auf die gerichtliche Entscheidung sowie rechtlich funktionierende Dieselfahrverbote in anderen Städten verwies. All dies blieb jedoch unberücksichtigt und das Verfahren wurde – trotz fertiger Planung – mittels fadenscheiniger Prüfaufträge durch die Regierung weiter verschleppt. Doch selbst diese Maßnahme beeindruckt die Regierungspräsidentin nicht.
Die siebte Fortschreibung des Luftreinehalteplans für München aus 2019 enthielt ebenfalls keine Dieselfahrverbote. Die Dokumente beschreiben die Maßnahme als „unverhältnismäßig“. Erst mit der achten Fortschreibung 2023 wurde diese stufenweise geregelt: Im Mittleren Ring gilt mittlerweile ein Verbot für „Abgasnorm Stufe 4”. Am Donnerstag, den 14.03.2024, trat die DUH erneut gegen die Landeshauptstadt vor das Verwaltungsgericht. Es geht um die Fragen, ob das Fahrverbot auf „Euro-5-Diesel” ausgeweitet werden soll. Eine Entscheidung wird nächste Woche erwartet.
In München liegt die Schadstoffbelastung teilweise bei einem Wert von 45 Mikrogramm, also 12,5 Prozent über dem Grenzwert. Zumindest seit 2016 war der Stadt auch bewusst, welche Maßnahmen zum Schutz seiner Bürger:innen eigentlich zu treffen wären. Stattdessen wurde jedoch politischer Opportunismus über den Gesundheitsschutz gestellt: Die DUH geht von hunderten dadurch verursachten vorzeitigen Todesfällen und tausenden Erkrankungen aus.