Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen fünf mutmaßliche Unterstützer:innen des NSU vorläufig eingestellt. In den noch laufenden Verfahren gilt eine Einstellung ebenfalls als wahrscheinlich.
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine der bedrohlichsten faschistischen Terrororganisationen der letzten Jahrzehnte. Dabei waren immer wieder Verstrickungen mit dem deutschen Staat, insbesondere dem Inlandsgeheimdienst, öffentlich geworden.
Während das letzte verbliebene Gesicht der Organisation, Beate Zschäpe, zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, verläuft die weitere Aufklärung schleppend und wird vor allem von Seiten des Staats erschwert.
Nun berichtet die Tagesschau, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Max-Florian B., Matthias D., Mandy S., Thomas S. und Jan W. vorläufig eingestellt hat. Formal-juristisch ist das zwar kein endgültiger Schlussstrich. Praktisch aber schon.
Den Fünf wurde vorgeworfen, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt durch die Anmietung von Wohnungen oder das Besorgen von Waffen unterstützt zu haben, also Teil des organisatorischen Geflechts des NSU gewesen zu sein. Der Generalbundesanwalt sieht allerdings keinen „hinreichenden“ Tatverdacht.
In vier weiteren Fällen läuft das Ermittlungsverfahren noch, unter anderem gegen Susan E., deren Mann als Helfer des NSU verurteilt wurde. Jedoch gilt es auch hier als wahrscheinlich, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Dieses Vorgehen der Justiz ist dabei kein Einzelfall. Immer wieder wird den deutschen Behörden von Antifaschist:innen eine Mittäterschaft bei faschistischem Terror und eine Verschleppung oder Blockierung von Aufklärungsversuchen vorgeworfen.
Ein anderes Beispiel dafür ist der Anschlag beim Münchener Oktoberfest 1980. Hier hatte ebenfalls der Generalbundesanwalt den Terroristen Gundolf Köhler im Jahr 2020 zum Alleintäter erklärt, obwohl es zahlreiche Hinweise auf mindestens einen weiteren direkten Täter sowie eine Mitgliedschaft Köhlers in der faschistischen Wehrsportgruppe Hoffmann gab.
Bundesanwaltschaft beschließt: Gundolf Köhler war nur ein weiterer Einzeltäter!