`
Sonntag, April 28, 2024
More

    Verfassungsbeschwerde gegen Bundeskriminalamtsgesetz: Kampf gegen weitreichende Überwachung und tiefe Grundrechtseingriffe

    Teilen

    Am Bundesverfassungsgericht wird diese Woche eine Verfassungsbeschwerde zum Bundeskriminalamtsgesetz verhandelt, das eine weiträumige Überwachung von unschuldigen Personen vorsieht und tief in die Grundrechte der Betroffenen eingreift. Bereits Anfang des Jahres wurden Polizeigesetze in Hamburg und Hessen gekippt, die die Erstellung automatisierter „Gefährderprofile“ auf Grundlage von einer undurchsichtigen und weitreichenden Datenmenge zuließen. Der Koalitionsvertrag in Hessen sieht dennoch eine weitreichende Erweiterung polizeilicher Befugnisse und verschärfte Überwachungsmaßnahmen vor.

    Am Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG). Das Bundeskriminalamtsgesetz regelt unter anderem die Befugnisse der Kriminalpolizei zur Datenverarbeitung.

    Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile des damaligen BKAG für verfassungswidrig erklärt. Jedoch habe auch die Anpassung der Vorschriften aus Sicht der GFF nicht dazu geführt, dass sie vollumfänglich mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Die GFF erhofft sich von dem Bundesverfassungsgericht daher, dass es Kriterien festlegt, wonach das Bundeskriminalamt seine Datenbanken füllen und nutzen darf.

    BKAG lässt weiträumige Überwachung von Kontaktpersonen und Verdächtigen zu

    Die GFF greift dabei insbesondere zwei Teile des BKAG an: Zum einen lässt das BKAG eine weiträumige Überwachung von Personen zu, die lediglich im Kontakt mit einer Person sind, die eventuell eine terroristische Straftat „begehen will“. Das heißt, dass auch Personen überwacht werden dürfen, die sich gar nicht wegen einer Straftat verdächtig gemacht haben – dies stellt einen fundamentalen Grundrechtseingriff dar. Unter solchen Kontaktpersonen können zum Beispiel Strafverteidiger:innen sein, die natürlich in Verbindung mit ihren Mandant:innen stehen.

    Zum zweiten lässt die Datenbank des BKAs die Übertragung von Daten zu, ohne dass eine Prognose über die Gefährlichkeit der Person erstellt wird. Das kann dazu führen, dass Daten beispielsweise von Kontaktpersonen an andere Datenbanken übertragen werden. Die von Polizeibehörden genutzte Datenbank INPOL kann dann wiederum Menschen als „gefährlich“ markieren, die lediglich einer Straftat verdächtigt werden, eine Anklage oder Verurteilung jedoch bisher ausgeblieben sind.

    Polizeibehörde “Europol” will ungefilterten Zugang zu Chatkontrolle-Daten

    Datenspeicherung über Jahre und ohne Wissen der Betroffenen

    Das alles passiert hinter dem Rücken der Betroffenen, die nicht über eine Eintragung benachrichtigt werden. Selbst wenn sie eine Löschung beantragen, ist eine solche nur in wenigen Fällen möglich. Konsequenz ist, dass Personen über Jahrzehnte als „Gefährder:innen“ in polizeilichen Datenbanken markiert bleiben und somit einer ganz erheblichen Stigmatisierungsgefahr ausgesetzt sind.

    Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung illegal

    Polizeiliche Datenverarbeitungsgesetze in Hamburg und Hessen gekippt

    Die GFF hat nicht nur das BKAG angegriffen, sondern führt eine ganze Reihe von Gerichtsprozessen zu ausufernden Überwachungsmaßnahmen. Im Februar konnte dabei ein Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt werden. Dieses erklärte die automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hamburg und Hessen für nichtig beziehungsweise verfassungswidrig.

    2021 hatte Hamburg sein Gesetz zu Verfassungsschutz und Datenverarbeitung geändert und dadurch zugelassen, dass die Hamburger Polizei Trojaner und Big-Data zur „Kriminalitätsbekämpfung“ nutzen konnte. Dadurch durften automatisierte Personenprofile aus einer nicht näher bestimmbaren Datenmenge erstellt werden.

    Die Daten kamen u.a. aus polizeilichen Datenbanken, wo auch Daten bspw. von Kontaktpersonen oder auch Geschädigten gespeichert werden. Das bedeutet, dass auch Personen, die ihr Fahrrad bei der Polizei als gestohlen gemeldet oder jemand anderen angezeigt hatten, in der Datenverarbeitung der Hamburger Polizei hätten erfasst werden können und möglicherweise durch automatisierte Software als „gefährlich“ eingestuft worden wären.

    In Hessen gab es eine ähnliche Regelung. Die Datenverarbeitungssoftware wurde zudem von dem umstrittenen US-Konzern Palantir geliefert. Sie kamen in Hessen nicht nur aus polizeilichen Datenbanken, sondern auch aus der Telefonüberwachung, ausgelesenen Handydaten und auch externen Datenquellen, beispielsweise aus den sozialen Medien oder von anderen Behörden angefragten Datensammlungen.

    Hessischer Koalitionsvertrag: Künstliche Intelligenz als „große Chance“

    Im Hessischen Koalitionsvertrag, den CDU und SPD am Montag unterschrieben haben, heißt es nun jedoch trotz dieser Vorgeschichte, dass auch in der Zukunft Künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden solle, um große Datenmengen auszuwerten. Die Einsatzmöglichkeiten des bestehenden Systems HessenDATA sollen zudem weiterentwickelt werden.

    Die große Koalition aus CDU und SPD möchte in Zukunft auch Zugang zu privaten audiovisuellen Systemen – also zu allem, was in der Wohnung an das Internet angeschlossen ist – erhalten, um so Wohnraumüberwachungen durchführen zu können. Auch die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung sollen ausgebaut werden.

    „Uneingeschränkte Solidarität“ für die Polizei, mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz

    Die GroKo stellt sich im Koalitionsvertrag zudem ausdrücklich hinter die Hessische Polizei: Sie bekomme nicht nur „volle Rückendeckung“, sondern „uneingeschränkte Solidarität“ von den Koalitionsparteien. CDU und SPD wollen sich darüber hinaus für „weniger Misstrauen“ gegenüber der Polizei einsetzen.

    Angriffe auf die Polizei sollen demnach nicht mehr nur mit Geldstrafen, sondern immer mit Haftstrafen bestraft werden. Auch solle die Polizei technisch mit Tasern und Drohnen ausgerüstet werden. Zudem sollen Videoüberwachung und anlasslose Kontrollen durch eine Einführung von Waffenverbotszonen ausgeweitet werden.

    Auch der Hessische Verfassungsschutz soll in Zukunft personell, technisch und organisatorisch ausgebaut  werden und rechtlichen Zugriff auf Online-Durchsuchungen erlangen. Das würde bedeuten, dass der Verfassungsschutz Zugang zu sämtlichen Daten auf Endgeräten wie Handys oder Tablets erlangen würde.

    Veröffentlichte NSU-Akten: Der Verfassungsschutz hat nicht “versagt”, er hat seine Arbeit gemacht

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News