`
Mittwoch, Mai 1, 2024
More

    EU-Parlament winkt GEAS-Reform durch: Stärkster Eingriff ins Asylrecht seit Gründung der EU 

    Teilen

    Nachdem bereits die Ampelregierung in Deutschland ihre Zustimmung für die GEAS-Reform gegeben hatte, hat nun das Europaparlament die Asylrechtsverschärfung in allen Punkten verabschiedet. Teile der Reform wurden dabei von den Fraktionen der Grünen und der Linken im EU-Parlament förmlich kritisiert.

    Am 10. April 2024 hat die Reformierung des europäischen Asylrechts durch die Abstimmung im EU-Parlament die letzte Hürde auf dem Weg zu ihrer Verschärfung genommen. Alle Punkte bekamen eine Mehrheit an Stimmen der bürgerlichen EU-Abgeordneten aus den verschieden Parteien der Mitgliedsstaaten. Mit ihrer Zustimmung zu dem Paket hat die große Koalition aus Mitte-Rechts (EVP), Liberalen (Renew) und Sozialisten (S&D) den „letzten Nagel in den Sarg des Rechts auf Asyl in der EU geschlagen”, so die EU-Fraktion von Die Linke (The Left).

    Die Linksfraktion stimmte in weiten Teilen gegen die Reform und auch die Grünen-Fraktion votierte in zentralen Punkten nach Tagesspiegel-Informationen zum Teil dagegen. Darunter finden sich viele deutsche Abgeordnete – zur Verärgerung der herrschenden „Realpolitiker:innen“ der Partei in Deutschland. Auch Teile der rechtskonservativen EKR– und die rechtsextreme ID-Fraktion hatten sich gegen die Reform ausgesprochen – allerdings, weil ihnen die Abschottung nicht weit genug geht.

    Das Ende der Debatte

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sieht in seiner finalen Version folgendes vor:

    In einem „Schnellverfahren” von bis zu maximal zwölf Wochen sollen Abschiebungen vereinfacht werden. Menschen, bei denen ein solches Verfahren läuft, können dann an den EU-Außengrenzen in Haft gehalten werden. Dadurch gelten sie als „nicht eingereist“ und bekommen so ein schlechteres Verfahren.

    Familien mit Kindern sind davon nicht ausgenommen, nur für unbegleitete Kinder gilt die Verschärfung nicht. Ursprünglich hatte sich die deutsche Bundesregierung dafür eingesetzt, eine Altersgrenze von zwölf Jahren festzulegen. Des Weiteren müssen Drittstaaten lediglich versichern, dass ein Teil ihres Landes sicher sei, um als insgesamt „sicher“ für die Abschiebung dorthin zu gelten. Der Genfer Flüchtlingskonvention muss das nicht entsprechen.

    Um die Unterscheidung zwischen „sicheren“ und „unsicheren“ Herkunftsländern zu vereinfachen, werden deshalb zunächst all diejenigen Geflüchteten an der Grenze festgehalten, deren Staatsangehörigkeit eine Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent hat.

    Scholz und Meloni: Bündnis für Profite und gegen Geflüchtete

    Anbiederung an den Türkei-Deal und Krisenverordnung

    Wie Drittstaaten als „sicher“ eingestuft werden, erinnert dabei stark an den EU-Türkei-Deal. In der Türkei befinden sich zahlreiche Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan, die nicht nach Europa weiter gelassen werden und besonders nach dem Erdbeben im Februar 2023 unter schlechten Bedingungen dort leben müssen.

    Hinzu kommt noch eine „Krisenverordnung“, die es den EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, im Falle einer sogenannten „Krisensituation“ eigene Bestimmungen einzusetzen und damit das Asylrecht komplett auszuhebeln. Es kann zu einer solchen Krisensituation kommen, wenn Drittstaaten eine sogenannte „Instrumentalisierung von Migrant:innen“ betreiben würden, also die Entsendung von Geflüchteten an die EU-Außengrenzen androhten. Dies hatte die EU zuletzt im Zuge des Ukraine-Kriegs speziell Russland vorgeworfen.

    Durch diese Krisenregelung drohen ,„Pushbacks” (die massenhafte Abweisung von Migrant:innen an der Grenze), ohne dass die die Geflüchteten überhaupt einen Asylantrag stellen können. Derzeit können Menschen für sechs Monate an den EU-Außengrenzen festgehalten werden, was durch solche „Ausnahmezustände” erweitert werden könnte. Für Behörden soll zudem das Sammeln persönlicher Daten über Geflüchtete durch eine zentrale EU-Datenbank erleichtert werden, in der Fingerabdrücke und biometrische Angaben zusammen fließen.

    Bundesregierung streicht Gelder für private Geflüchtetenrettung an Außengrenzen

    Überwältigende bürgerliche Mehrheit trifft auf geringen Widerstand

    Bei Vertreter:innen der Bundesregierung traf die Entscheidung auf Zustimmung: Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) schrieb auf dem Social-Media-Portal X/Twitter, dass Europa Handlungsfähigkeit beweise und es nun „verbindliche Regeln mit Humanität & Ordnung“ gebe.

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb ebenfalls auf X/Twitter, dass damit ein „historischer, unverzichtbarer Schritt“ getan sei und die „besonders stark betroffenen Länder entlastet werden“ würden. Laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) wären „strengere Regeln“ nötig, um „den Missbrauch des Systems“ zu verhindern.

    Außerhalb und innerhalb des EU-Parlaments gab es hingegen Protest von Gegner:innen der GEAS-Reform: Eine Gruppe von Aktivistinnen und Aktivisten störte z.B. die Abstimmung am Mittwochnachmittag vorübergehend, indem sie Papierflieger in das Plenum warfen. Sie riefen von der Besuchertribüne aus: „Dieser Pakt tötet – stimmt dagegen!”. Erhört wurden sie nicht.

    Auch einzelne EU-Parlamentsabgeordnete wie Erik Marquardt argumentierten grundsätzlich gegen die Reform, da Migrationspolitik eigentlich die „Ursache“ und „nicht nur Symptome“ angehen müsse.

    Der Kampf gegen Krieg und Militarismus muss sich gegen jeglichen Imperialismus richten!

    Mehr lesen

    Perspektive Online
    direkt auf dein Handy!

    Weitere News